Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht schwanger wäre. Ich gehe daher derzeit davon aus, dass ich, sofern die Geburt tatsächlich nach dem 01.01.2026 stattfindet, ab dem 01.01.2026 und bis zum Ende des Mutterschutzes Vollzeitbesoldung erhalte. Können Sie diese Annahme bestätigen und mir entsprechende Rechtsgrundlagen nennen? Danke für Ihre Unterstützung!