Hallo Frau Bader,
ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit. Im Februar bekomme ich mein zweites Kind und im Januar beginnt mein neuer Mutterschutz. Einen Tag zuvor beende ich meine Elternzeit im Hinblick darauf, dass ich den vollen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld bekomme.
Nun zu meiner Frage. Ich werde im Dezember noch einen Monat arbeiten gehen (Teilzeit während der Elternzeit). Hat das Auswirkungen auf den Arbeitgeberzuschuss, also wird mir der dann nur aus dem Teilzeitlohn berechnet oder aus meinem ursprünglichen Gehalt vor der Elternzeit?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
von
Vily
am 07.09.2020, 20:23
Antwort auf:
Teilzeit während der Elternzeit, Mutterschutz
Hallo,
Wenn die Teilzeit auf die Elternzeit begrenzt ist, endet automatisch mit der Beendigung der Elternzeit auch die Teilzeit und der alte Vollzeitvertrag lebt wieder auf. Dann bekommen Sie auch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2020
Antwort auf:
Teilzeit während der Elternzeit, Mutterschutz
Deine TZ darf nur auf die Elternzeit begrenzt sein. Ganz eindeutig geschrieben.
Dann beende die Elternzeit zum neuen Mutterschutz und deine TZ endet gleichzeitig. Damit lebt dein ursprüngliche Vertrag wieder auf und vollen Zuschuss vom AG + kk
Mitglied inaktiv - 08.09.2020, 07:23