Guten Tag, Ich habe mein erstes Kind im 10/2014 geboren, ich habe hier Elternzeit 01/2017 beantragt. Mein zweites Kind wurde 06/16 geboren, hier habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und die restliche Elternzeit meines ersten Kindes angehängt, somit ging meine Elternzeit bis zum 01/2019. Aufgrund eines Telefongespräches mit meinem Arbeitgeber der zu diesem Zeitpunkt keine passende Stelle anbieten konnte ,habe ich die letzten beiden Jahre Elternzeit meiner Kinder angehängt zu dem 10/2021: Nun bin ich in der 29ssw mit Kind 3 schwanger, und würde gerne in Mutterschutz gehen die ersten zwei Jahre von Kind 3 nehmen und den bewilligen Rest von Kind 1und 2 nehmen. Ist das möglich? Muss der Arbeitgeber das bewilligen? Und wenn ja muss ich hier auf etwas bestimmtes achten in meinem Anschreiben?
von MeinekleinenWunder am 28.08.2019, 10:04