Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz während der Elternzeit

Frage: Mutterschutz während der Elternzeit

LiMa2012

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Hallo, Ich gehe mit meinem 2. Kind noch in Mutterschutz während der Elternzeit von meinem 1. Kind (überschneidet sich gerade so) Ist es korrekt, dass ich dann Anspruch auf das volle Gehalt von meinem AG für den Mutterschutz habe? Sprich die 14 Wochen? Nach was berechnet sich dann das Elterngeld für das 2. Kind?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die erste EZ am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes beenden. Dann bekommen Sie das voll MG. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße NB


sternenfee75

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Du musst die alte EZ beenden, 1 Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Dann lebt der alte Vertrag wieder auf und man bekommt das alte Gehalt. Das EG berechnet sich nach den 12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz. Da kommt es darauf an, wie lange du in Ez warst.


LiMa2012

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Ich war dann zu dem Zeitpunkt, wenn mein zweites Kind auf die Welt kommt, 3 Jahre in Elternzeit und hatte kein Einkommen. Dann bekomme ich den Mindestsatz des Elterngeldes? Wäre es besser gewesen, wenn ich Teilzeit oder auf 450€ gearbeitet hätte bis mein zweites Kind da ist?


sternenfee75

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Dann läuft es auf das Minimum von 300 Euro raus. Geschwisterbonus fällt auch weg, da dann schon 3. Klar hätte Teilzeitarbeit das EG etwas erhöht, je nachdem, wie viel du verdient hättest-


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