Sabrina1991
Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Ich befinde mich gerade in der Elternzeit meines ersten Kindes. Ab 20.10.14 beginnt der Mutterschutz meines zweiten Kindes. Müsste mir mein AG nicht während des Mutterschutzes mein altes Gehalt zahlen?
Hallo, Sie können am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die 1. EZ beenden - und bekommen volles MG Liebe Grüße NB
SumSum076
Nein, während der Elternzeit nicht! Aber du kannst die Elternzeit schriftlich unterbrechen, dann kannst du MuSchu-Geld vom AG bekommen. Gruß Sabine
Sabrina1991
Das habe ich bereits getan - wie hoch ist mutterschaftsgeld?
Sternenschnuppe
Hast Du die Bescheinigung vom FA fürs Mutterschutzgeld abgegeben? Wenn Du die aktuelle Elternzeit zum 19.10. abgebrochen hast, dann wirst Du genau das bekommen, was Du beim ersten Kind auch bekommen hast.
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