AnFyKa
Liebe Frau Bader, ich bin seit 12.13 in Elternzeit für mein Kind, welches geboren ist am 24.11.13. Nun bin ich erneut schwanger und werde im Dezember 14 entbinden,sprich die Kinder sind genau 13 Monate auseinder. Ich bekomme jetzt den Höchstsatz an Elterngeld. bekomme ich im Mutterschutz weiter ELterngeld oder als Beamtin im öffentlichen Dienst wieder meinen normalen Lohn? Ich bin ja privat versichert und bekomm deswegen ja keine Mutterschaftsleistungen von der privaten Krankenversicherung. Liebe Grüße A.D.
Hallo, beenden Sie am besten die erste EZ am Tag vor dem Mutterschutz - dann bekommen Sie wieder die volle Leistung. Liebe Grüße NB
AnFyKa
Nachtrag : ich habe ja auch beim ersten Kind wegen dem privaten Versicherungsstatus kein Mutterschaftsgeld im Mutter Schutz bekommen. Sondern meinen normalen Lohn
Sternenschnuppe
Der ist ja aber deutlich höher der Lohn als das Elterngeld jetzt. Daher auf jeden Fall die aktuelle Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden. Dann läuft es wie beim ersten Kind. Geschwisterbonus von 10% bin ich unsicher beim Höchstsatz, aber normalerweise kommt der noch dazu dann beim Elterngeld für das zweite Kind.
AnFyKa
Oh das ist toll. Vielen Dank
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