Minismom
Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann wieder schwanger geworden und wieder ins BV vom AG geschickt worden (BV für Teilzeit in Elternzeit und mit Beenden der Elternzeit wieder BV für Vollzeitvertag). Kind 2: VET am 22.6.25 Vor der ersten Schwangerschaft und bis zur Geburt von Kind 1 wurde ich angelehnt an den Tarifvertag nach Berufsjahre 1 & 2 (arbeitsbeginn März 2021) und der Tätigkeitsgruppe 2 (ausreichend Fortbildungen gemacht) bezahlt. Seit März werde ich wieder nach meinem Vollzeitvertrag bezahlt, allerdings bekomme ich nur das Gehalt für Berufsjahre 1&2 und wurde zurückgestuft in die Tätigkeitsgruppe 1. Zählt das BV vom AG nicht als Berufsjahr? Laut meiner Rechnung müsste ich im 3 Berufsjahr sein (Elternzeit nicht mit eingerechnet). Habe ich wieder ein Recht auf Bezahlung in der Tätigkeitsgruppe 2 ? Vielen Dank im Voraus! Mfg, Minismom
Hallo, auch in einem Beschäftigungsverbot generieren Sie Betriebszugehörigkeiten. Liebe Grüße NB
Minismom
Hallo, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich das mal so an die Personalabteilung weiter geben. Was kann ich als Rechtsgrundlage angeben ? Wissen Sie wie es sich mit den Tätigkeitsgruppen verhält ? ,,Friert" diese während der Elternzeit ein ? Man muss normalerweise jährlich eine eine gewisse Anzahl an Fortbildungsstunden absolvieren, um in dieser zu bleiben, sonst wird man herabgestuft. Aber ist das auch in EZ erforderlich? Dazu finde ich leider nix. Vielen Dank Mfg
annarick
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