lafatina79
Hallo Frau Bader, Stimmt es,dass ich nicht mein volles Gehalt bekomme,wenn ich in der EZ schwanger werde und direkt ins BV komme? Ich dachte BV zählt genau wie arbeiten? Habe das jetzt von ein paar Leuten gelesen. Mfg
Hallo, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bekommen Sie den normalen Lohn. In der Elternzeit nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Solange Du ohne Schwangerschaft Vollzeit hättest arbeiten können und das belegen kannst, bekommst Du natürlich den vollen Lohn.
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Guten Tag. Ich bin aktuell noch in EZ. Wir planen das 2. Kind. Und ich bin aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber mit einem Minijob beschäftigt. Meine EZ geht bis 13.7. Und vertraglich bin ich ab 14.7. Wieder vollzeit beschäftigt (wie vor der Schwangerschaft) Sollte ich jetzt schwanger werden, möchte ich gerne wissen wie es ist, weil ich sofort ei ...
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Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...
Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
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