Bummelfloh79
SG Frau Bader. Habe eine Frage bezüglich Gehalt nach der EZ. Meine EZ endete am 09.01.13. Habe am 10.01.13 meine Tätigkeit wieder aufgenommen. Mein letztes EG habe ich im Dez. 12 erhalten. Wieviel muss der AG an Lohn zahlen? Habe jetzt nur anteilig Gehalt bekommen, für die Tage die ich arbeiten war. Somit fehlen mir 500 Euro. Ist das rechtlich so geregelt das man nur anteilig Lohn bekommt nach der EZ an Tagen tätig war, oder stehen einem der volle Monat zu sprich ab.01.01.13? Mit freundlichen Grüssen Bummelfloh79
Hallo, Lohn bekommt man nur für die Zeit, die man gearbeitet hat. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Selbstverstänldich anteilig für das was Du da warst. Mehr hast Du doch auch nicht gearbeitet.
Bummelfloh79
Ah ok. Das heisst man hängt finanziell in der Luft ja? Da einem ja eine Menge an Geld fehlt. Nun denn, danke für die Antwort.
Sternenschnuppe
Nö, eigentlich nicht. Du wusstest doch seit dem Elterngeldbescheid wann die letzte Zahlung ist, wann Du wieder arbeitest und was Du verdienst und wann das gezahlt wird. Im Endeffekt hast Du auch volles Gehalt, die Tage bis zum Arbeitsantritt waren ja noch mit dem Elterngeld vergütet. Von daher klassischer Planungsfehler, kann jedem passieren, rechtlich aber alles korrekt.
Bummelfloh79
Wieso Planungsfehler??? Was soll man da denn auch planen? Wenn man am 10. eines Monats EG bekommt, und dann erst wieder am Ende des folge Monats, kann man doch nichts planen? Wie hätte man das denn organisieren sollen???
Sternenschnuppe
Spätestens ab Elterngeldbescheid , da steht doch wann die letzte Auszahlung ist und Du weisst wann Du Lohn bekommst. Planungsfehler in der gedanklichen Planung meinte ich.
Lina_100
Da fehlt kein Geld. Sie haben zu Beginn der EZ nur nicht berücksichtigt, dass Sie fuer einige Tage doppelt "Gehalt" bekommen haben, da der AG auch den AG Zuschuss zum MuSchG nachschuessig zählt und das EG zu Beginn des Lebensmonats ausgezahlt wird. Diesen Teil haetten Sie zurück legen müssen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, im Mai diesen Jahres endet meine EZ. Vor der EZ habe ich als Marktleiterin(38h) gearbeitet.Nach der EZ werde ich 25h arbeiten, da sonst die Kinderbetreuung nicht funktioniert.Dementsprechend kann ich die Stelle als Marktleiterin nicht mehr antreten und werde als Verkäuferin arbeiten. Bekomme ich dann das Gehalt einer Verk ...
Hallo Frau Bader, Stimmt es,dass ich nicht mein volles Gehalt bekomme,wenn ich in der EZ schwanger werde und direkt ins BV komme? Ich dachte BV zählt genau wie arbeiten? Habe das jetzt von ein paar Leuten gelesen. Mfg
Guten Tag. Ich bin aktuell noch in EZ. Wir planen das 2. Kind. Und ich bin aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber mit einem Minijob beschäftigt. Meine EZ geht bis 13.7. Und vertraglich bin ich ab 14.7. Wieder vollzeit beschäftigt (wie vor der Schwangerschaft) Sollte ich jetzt schwanger werden, möchte ich gerne wissen wie es ist, weil ich sofort ei ...
Guten Tag, ich bin schwanger mit Kind 2 und noch in Elternzeit für Kind 1. Nach dem Ende der EZ wird mir mein Arbeitgeber bis zum Beginn des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Vor der Geburt von Kind 1 arbeitete ich Vollzeit. Mit meinem Arbeitgeber ist mündlich vereinbart, dass ich nach der Elternzeit für Kind 1 in Teilzeit wiede ...
Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Guten Tag, ich bin Krankenschwester, angestellt bei einem ambulanten 1:1 Intensivpflegedienst mit 12 Stunden Tag- und/oder Nachtdiensten. Durch meine Gynäkologin wurde ich ins BV geschickt. Mein Bruttolohn war bis dato 4.700€ plus 1.000-1.500€ steuerfreie Zuschläge - jeden Monat - je nach Sonntagsdienst/Nachtdienst usw. Jetzt im BV errechnet mein ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach