Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt im BV nach EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gehalt im BV nach EZ

Mom Grünblatt

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Guten Tag, ich bin schwanger mit Kind 2 und noch in Elternzeit für Kind 1. Nach dem Ende der EZ wird mir mein Arbeitgeber bis zum Beginn des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Vor der Geburt von Kind 1 arbeitete ich Vollzeit. Mit meinem Arbeitgeber ist mündlich vereinbart, dass ich nach der Elternzeit für Kind 1 in Teilzeit wieder in den Beruf einsteige, mein Vertrag wurde jedoch noch nicht schriftlich geändert. Kann ich im Beschäftigungsverbot vor Geburt von Kind 2 mit dem Vollzeitgehalt rechnen (da der Vertrag noch nicht geändert wurde) oder werde ich nur das Teilzeitgehalt bekommen, wie es mündlich vereinbart war? Liebe Grüße und danke für Ihre Arbeit!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch mündlich gilt, Frage ist, ob es beweisbar ist. VZ geht ja auch grds nur, wenn Kind 1 teilweise fremdbetreut wird. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Grundsätzlich können auch mündliche Arbeitsverträge gültig sein. Problem ist eben nur die Beweisbarkeit. davon ab: ist Dein Kind betreut? Auch für eine Vollzeitstelle? Dann ist auch das Vollzeitgehalt möglich.


cube

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Naja, ich als AG würde als 1. fragen, warum du jetzt entgegen der mündlichen Vereinbarung doch VZ arbeiten willst/kannst. Bedenke: ein BV für VZ geht halt nur, wenn du auch VZ arbeiten könntest. Hat der AG doch eine Ersatztätigkeit für dich, müsstest du eben den VZ-Vertrag erfüllen können. Ist für mich also gerade fraglich, ob es du wirklich besser damit fahren würdest, auf den VZ-Vertrag zu pochen, weil die mündliche Vereinbarung noch nicht schriftlich fixiert wurde. Ich versteh schon, dass ein VZ-Gehalt natürlich besser ist :-) Aber ganz sauber wäre es halt nicht, wenn du gar nicht VZ arbeiten kannst.


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