Patzen
Guten Tag, ich bin Krankenschwester, angestellt bei einem ambulanten 1:1 Intensivpflegedienst mit 12 Stunden Tag- und/oder Nachtdiensten. Durch meine Gynäkologin wurde ich ins BV geschickt. Mein Bruttolohn war bis dato 4.700€ plus 1.000-1.500€ steuerfreie Zuschläge - jeden Monat - je nach Sonntagsdienst/Nachtdienst usw. Jetzt im BV errechnet mein AG die Zuschläge brutto oben drauf so dass ich ein Brutto von plötzlich circa 6.000€ im Durchschnitt (Jan/Feb/März) habe und netto wären das circa 3.500€ die ich jetzt kriegen soll. In den Monaten Jan/Feb/März habe ich netto aufgerundet überwiesen 4.250€/4300€/4000€ erhalten. Nettodurchschnitt: 4180€ Somit erhalte ich durch die Versteuerung der bislang steuerfreien Zuschläge ja im Durchschnitt knapp 700€ weniger/Monat. Durch eigene Recherche habe ich verstanden, dass Zuschläge jetzt versteuert werden müssen da diese keine tatsächlich geleiste Arbeit sind aber was ich nicht verstehe ist: darf ich als Schwangere schlechter gestellt werden (700€ weniger/Monat)? Ich habe einen massiven Gehaltsverlust- ist das mit dem MuSchG vereinbar?
Dojii
Ja das ist so korrekt, die Zuschläge müssen im BV versteuert werden: "Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 27.05.2009 (VI B 69/08 BStBl 2009 II S. 730): "Zuschläge für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem ... Mutterschutzlohn enthalten sind, sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei". Anders ausgedrückt sind Zuschläge nur dann steuerfrei, wenn ihnen eine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht. Da dies bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot nicht der Fall ist, sind diese Zuschläge steuerpflichtig." Quelle ist das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW
Patzen
Ja, das habe ich so verstanden. Aber kippt das automatisch den Satz "eine Schwangere muss gleichgestellt werden/ darf keine Nachteile durch die Schwangerschaft haben"?
Dojii
Nein, du siehst es von der falschen Seite. Eine Schwangere darf gegenüber einer Nichtschwangeren auch nicht bevorteilt werden. Bei einer Nichtschwangeren Frau müssen Zuschläge auch versteuert werden, wenn diese (wieso auch immer) nicht aktiv erarbeitet werden - also musst du als Schwangere gleichbehandelt werden, sonst hättest du eine Bevorteilung gegenüber Nichtschwangeren. Du bekommst ja nicht weniger Geld weil die schwanger bist, sondern weil nicht aktiv erarbeitete Zuschläge grundsätzlich versteuert werden müssen - und diese Regel gilt für alle gleich.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Im Herbst letzten Jahres habe ich eine neue Beschäftigung angefangen. In dem Arbeitsvertrag wurde festgehalten das ich nach der Probezeit mehr Lohn verdiene. Diese ging 6 Monate. Nach 3 Monaten im neuen Job bin ich ungeplant schwanger geworden und mein Arbeitsgeber hat mich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage ...
Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...
Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. -Ich bin während meiner Elternzeit erneut im Dez 24 schwanger geworden -Erneute Arbeitsaufnahme in meinem alten Beruf im Januar 25 auf Basis 95% -Reduzierung der Stunden im April auf 60% -Beschäftigungsverbot Mitte April 25 -Aktuell bekomme ich das 60% Geha ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo, wir haben gerade folgende verzwickte Situation. die 3 jährige elternzeit von Kind 1 endet zum 27.7.26. Sind aber gerade schwanger und Kind 2 wird im September erwartet. Frau war jetzt nach ein Jahr Elternzeit bis letzte Monat im Minijob und seit dem in Teilzeit (in einem anderen Betrieb). Ab dem Juli müsste man ja dann wieder zur alten Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot