Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt im BV weniger

Frage: Gehalt im BV weniger

Patzen

Beitrag melden

Guten Tag, ich bin Krankenschwester, angestellt bei einem ambulanten 1:1 Intensivpflegedienst mit 12 Stunden Tag- und/oder Nachtdiensten. Durch meine Gynäkologin wurde ich ins BV geschickt. Mein Bruttolohn war bis dato 4.700€ plus 1.000-1.500€ steuerfreie Zuschläge - jeden Monat - je nach Sonntagsdienst/Nachtdienst usw. Jetzt im BV errechnet mein AG die Zuschläge brutto oben drauf so dass ich ein Brutto von plötzlich circa 6.000€ im Durchschnitt (Jan/Feb/März) habe und netto wären das circa 3.500€ die ich jetzt kriegen soll. In den Monaten Jan/Feb/März habe ich netto aufgerundet überwiesen 4.250€/4300€/4000€ erhalten. Nettodurchschnitt: 4180€  Somit erhalte ich durch die Versteuerung der bislang steuerfreien Zuschläge ja im Durchschnitt knapp 700€ weniger/Monat.  Durch eigene Recherche habe ich verstanden, dass Zuschläge jetzt versteuert werden müssen da diese keine tatsächlich geleiste Arbeit sind aber was ich nicht verstehe ist: darf ich als Schwangere schlechter gestellt werden (700€ weniger/Monat)? Ich habe einen massiven Gehaltsverlust- ist das mit dem MuSchG vereinbar? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, laut BFH keine Diskrinimnierung und keine verfassungsrechtlichen Bedenken. BFH, Beschluss vom 27.05.2009 - VI B 69/08 Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Ja das ist so korrekt, die Zuschläge müssen im BV versteuert werden: "Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 27.05.2009 (VI B 69/08 BStBl 2009 II S. 730): "Zuschläge für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem ... Mutterschutzlohn enthalten sind, sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei". Anders ausgedrückt sind Zuschläge nur dann steuerfrei, wenn ihnen eine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht. Da dies bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot nicht der Fall ist, sind diese Zuschläge steuerpflichtig." Quelle ist das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW


Patzen

Beitrag melden

Ja, das habe ich so verstanden. Aber kippt das automatisch den Satz "eine Schwangere muss gleichgestellt werden/ darf keine Nachteile durch die Schwangerschaft haben"?


Dojii

Beitrag melden

Nein, du siehst es von der falschen Seite.  Eine Schwangere darf gegenüber einer Nichtschwangeren auch nicht bevorteilt werden.  Bei einer Nichtschwangeren Frau müssen Zuschläge auch versteuert werden, wenn diese (wieso auch immer) nicht aktiv erarbeitet werden - also musst du als Schwangere gleichbehandelt werden, sonst hättest du eine Bevorteilung gegenüber Nichtschwangeren.  Du bekommst ja nicht weniger Geld weil die schwanger bist, sondern weil nicht aktiv erarbeitete Zuschläge grundsätzlich versteuert werden müssen - und diese Regel gilt für alle gleich. 


Patzen

Beitrag melden

Aber warum sollte eine Nichtschwangerr Zuschläge (zB Nachtdienst) erhalten, wenn sie diese nicht macht? Im Krankheitsfall bekomme ich zb gar keine Zuschläge sondern nur den Grundlohn. Ich darf ja keine Nächte mehr machen um mein netto zu behalten. Eine nichtschwangere ja schon? Und so fällt das alles ja zu meinen Lasten. Bei meinem alten AG haben Kolleginnen immer ihren netto weiter erhalten. Das ist ein weiterer Punkt der mich irritiert obwohl ich deine Antworten komplett nachvollziehen kann. 


Dojii

Beitrag melden

Im Krankheitsfall hast du auch Anspruch auf deine Zuschläge - nur sind diese dann ebenfalls steuerpflichtig, so wie im Beschäftigungsverbot auch. Damit sind wir wieder bei der Gleichbehandlung.  Schau hier: https://www.lohnexperte.de/lohn-info/sfn-zuschlaege-lohnfortzahlung.html


Patzen

Beitrag melden

Mir wurden im Krankheitsfall niemals Zuschläge gezahlt in den letzten 16 Jahren.  Weißt du warum andere Kolleginnen bei meinem alten AG (gleiche Arbeit) im BV weiter ihr netto bekommen ohne Abzüge?  Die haben weiterhin die Zuschläge anscheinend steuerfrei bekommen da ihnen ja kein Cent fehlt? 


Dojii

Beitrag melden

Das klingt jetzt doof, aber nur weil die Arbeitgeber sich bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht an die Gesetze hält ist das kein Grund dafür, sich im Beschäftigungsverbot ebenfalls nicht an die Gesetze zu halten.  Wieso das bei einem anderen Arbeitgeber so ist weiß ich nicht, aber es gibt anscheinend sehr viele Arbeitgeber, die die Gesetze nicht kennen. 


misses-cat

Beitrag melden

Das mit dem Gehalt kann ich mir nur so erklären das der Arbeitgeber einen extra Zuschlag für Schwangere zahlt  Hat mein Arbeitgeber so gemacht zweimal 


Patzen

Beitrag melden

Weißt du vllt noch wie das heißt? Das würde auch erklären, warum meine Kolleginnen in anderen Firmen weiterhin ihr Geld unverkürzt kriegen. Du würdest mir einen Riesen Gefallen tun. 


KielSprotte

Beitrag melden

Das ist dann eine freiwillige Zulage. Aber nur weil ein oder mehrere AG das gewähren, hast du deshalb nicht automatisch einen Anspruch darauf! Nochmal: dein AG rechnet korrekt ab, da ist rein rechtlich nichts dran zu machen.


Patzen

Beitrag melden

Okay, danke. Wie heißt diese Zulage? Mein AG würde das zahlen, er macht das alles nicht aus Boshaftigkeit sondern aus Unwissen. Ich bin die erste Schwangere im Betrieb.  Und würde er das ebenso über die U2 zurückkriegen? 


Neverland

Beitrag melden

Sehe es mal von der anderen Seite, dadurch erhöht sich jetzt auch dein Elterngeld. 


Patzen

Beitrag melden

Danke, aber die Max. Grenze ist doch eh bei 1800€, da bin ich ja eh schon. 


luvi

Beitrag melden

Hallo, vielleicht "tröstet" dich das ein wenig: Bei der Berechnung des Elterngelds wird nur das versteuerte Einkommen berücksichtigt.  Du erhältst zwar jetzt weniger Gehalt aufs Konto, dein Elterngelds müsste aber höher ausfallen.  Ich hoffe, diese Regelung gilt auch jetzt noch und ich schreibe dir nichts falsches... LG luvi


Patzen

Beitrag melden

@KielSprotte weißt du wie diese Zulage heißt? Würde das dann meinem AG so weiterleiten. Das er alles richtig macht, habe ich verstanden. Aber wenn er mir das zahlen darf, wird er das sicherlich tun. Er weiß halt auch nur nicht wie. Wie gesagt, bin die erste in einem relativen neuen Betrieb, die schwanger ist.  Ich wäre dir sehr dankbar.  Danke auch alle für die Nachrichten. Die 1.800€ Grenze erreiche ich ja so oder so schon durch mein Beuttolohn von 4700€ ob jetzt im BV die 600€ gezahlt werden, oder nicht, versteuert oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Aber wenn ich im BV doch mehr kriegen kann, warum nicht? 


misses-cat

Beitrag melden

erst jetzt wieder Zeit gehabt zu lesen, bei mir war es eine kirchliche Zulage vom kirchlichen Träger 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Im Herbst letzten Jahres habe ich eine neue Beschäftigung angefangen. In dem Arbeitsvertrag wurde festgehalten das ich nach der Probezeit mehr Lohn verdiene. Diese ging 6 Monate. Nach 3 Monaten im neuen Job bin ich ungeplant schwanger geworden und mein Arbeitsgeber hat mich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage ...

Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...

Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. -Ich bin während meiner Elternzeit erneut im Dez 24 schwanger geworden -Erneute Arbeitsaufnahme in meinem alten Beruf im Januar 25 auf Basis 95% -Reduzierung der Stunden im April auf 60% -Beschäftigungsverbot Mitte April 25 -Aktuell bekomme ich das 60% Geha ...

Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können.  Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo,  wir haben gerade folgende verzwickte Situation. die 3 jährige elternzeit von Kind 1 endet zum 27.7.26. Sind aber gerade schwanger und Kind 2 wird im September erwartet. Frau war jetzt nach ein Jahr Elternzeit bis letzte Monat im Minijob und seit dem in Teilzeit (in einem anderen Betrieb). Ab dem Juli müsste man ja dann wieder zur alten Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...