Karine94
Liebe Frau Bader, Im Herbst letzten Jahres habe ich eine neue Beschäftigung angefangen. In dem Arbeitsvertrag wurde festgehalten das ich nach der Probezeit mehr Lohn verdiene. Diese ging 6 Monate. Nach 3 Monaten im neuen Job bin ich ungeplant schwanger geworden und mein Arbeitsgeber hat mich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage: Die Probezeit ist nun vorbei. Kann ich mich auf den Arbeitsvertrag berufen und den höheren Lohn einfordern oder erhalte ich den Lohn, den ich erhalten habe als ich schwanger wurde? Viele Dank und schöne Grüße
Hallo, wenn das vertraglich so geregelt ist, gilt das auch bei einem Beschäftigungsverbott. Liebe Grüße NB
annarick
Du bekommst den neuen Lohn.
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