MayaMi
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nicht. Deshalb wollte ich fragen, was meine Optionen sind, damit der Mai mit in die Berechnung für das Elterngeld zählt. Könnte ich meinem Arbeitgeber jetzt mitteilen, dass ich auf den Mutterschutz verzichte und dies dann bereits am 01.06. widerrufen ? Würde der Mai damit mit für die Elterngeldberechnung zählen ? Alktuell bin ich bis zum Beginn des Mutterschutz im Beschäftigungsverbot. Mit freundlichen Grüßen Maya
Hallo, normalerweise könnten Sie verzichten, im BV ist dies aber nicht möglich. Sie können ja eben gerade nicht arbeiten. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Im BV darfst du nicht auf Mutterschutz verzichten.
85kathali
Prüf mal, ob es bei der Beantragung möglich ist, auf die Ausklammerung des Monats Mai zu verzichten. Du hast da ja fast ein volles Monatseinkommen. Das ging bei mir damals, ich weiß aber nicht, ob sich seitdem etwas verändert hat.
Dojii
Gib einfach im Elterngeldantrag an, dass der Mai trotz zwei Tage Mutterschutz berücksichtigt werden soll. Dann kann zumindest noch Lohn für 29 Tage mit einfließen.
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