Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo, Erst mal möchte ich mich bedanken dass es diese Seite gibt! Ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen erhalten und bin darüber sehr dankbar! Frage: Wir planen Kind Nummer 2. Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich zurück in den Beruf und da zum einen die Rückkehr seitens meines Arbeitgebers extrem unschön gestaltet wurde und zum andern ich sofort ins Beschäftigungsverbot falle sobald ich schwanger bin, möchte ich so kurz wie möglich arbeiten um aber dennoch Anspruch auf volles Elterngeld zu erhalten. Ist es richtig, dass ich 4 Monate (oder 18 Wochen?!) Vollzeit arbeiten müsste? Denn, so wie ich das verstanden habe zählt der Mutterschutz vor der Geburt (6 Wochen) nicht in die Elterngeldberechnung rein. Oder habe ich einen Denkfehler? Danke schonmal.

von Katkatkat am 19.12.2022, 00:13



Antwort auf: Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Man muss gar nicht arbeiten, um in ein BV zu rutschen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2022



Antwort auf: Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Das Elterngeld bemisst sich aus den 12 Monaten vor Beginn Mutterschutz. Das bedeutet dass ca 4 Monate arbeiten müsstest, dann schwanger werden . Das dann evtl folgende BV zählt wieder zum Elterngeld Jeder Monat früher mindert das Elterngeld, weil ja die Monate mit Elternzeit nicht zählen

von MamaausM2 am 19.12.2022, 09:09



Antwort auf: Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Stimmt meiner Rechnung nach nicht ganz Denn dann müsstest du ja schon in Monat 4 schwanger werden um nur 4 Monate arbeiten zu müssen. Also wenn du in Dezember angefangen hättest müsstest du ja um nur 4 Monate zu arbeiten schon im März schwanger werden, damit du Anfang April ins Beschäftigungsverbot gehen könntest. Dann würde der ET aber im Dezember sein, dementsprechend könnte der Mutterschutz noch im Oktober anfangen und dann wären es sogar nur 10 Monate für die Elterngeld berechnung. Also mit nem halben Jahr (in Monat schwanger werden) wärst du, von Frühgeburt mal abgesehen, auf der sicheren Seite. Je nachdem wann im Monate deine fruchtbaren Tage sind reichen evtl auch fünf Monate.

von roza_soza am 19.12.2022, 09:24



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wie wirkt sich Beschäftigungsverbot bei Verzicht auf Mutterschutz aus?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe den Verzicht auf 6 Tage des Mutterschutzes ggü.meines Arbeitgebers erklärt,um auf die vollen 6 Monate in der Steuerklasse 3 zur Berechnung des Elterngeldes zu kommen. Eigentlicher Beginn des Mutterschutzes war der 23.11.,neuer Beginn des Mutterschutzes nach Verzichtserklärung ist der 1.12. Wie wirkt sich jetzt...


Mutterschutz ausklammern bei Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, es gab vor 2 Jahren schon eine ähnliche Frage, doch durch die Corona-Pandemie ist meine Situation doch anders. Ich bin im allg. Beschäftigungsverbot wg. Corona und darf nicht mehr arbeiten. Ich würde gerne den Mutterschutz ausklammern (ab Mitte Dezember), da ich sonst ca. doppelt so viel Elterngeld bekomme. Wegen Selbstständigkei...


Kann man mit einem Beschäftigungsverbot den Mutterschutz kürzen?

Sehr geehrte Frau Bader, Es geht darum, dass ich für das Elterngeld noch kurzfristig die Lohnsteuerklasse wechseln möchte, damit ich mehr Elterngeld bekomme. Bei der Lohnsteuerhilfe hat man mir erklärt, dass ich dafür die letzte Oktoberwoche noch arbeiten müsste, damit ich erst zum 1.11 in Mutterschutz gehe. (Für einen Wechsel wäre ich ja ei...


Ausstehende Gehälter während Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Sehr geehrter Frau Bader, ich bin in der 40. SSW, befinde mich seit August im individuellen Beschäftigungsverbot und mein AG schuldet mir die Gehälter bzw. AG-Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld seit Oktober 2021. Laut seiner Aussage ist ihm eine Zahlung nicht möglich, da er u.a. der Krankenkasse mehrere tausend Euro schuldet und somit die Krankenk...


Beschäftigungsverbot/Mutterschutz Corona

Hallo , Ich arbeite in der Ambulanten Pflege sowie auch im Betreuten Wohnen. Ich bin momentan in der 11.SSW und befinde mich im krankenzustand.(AU) Durch Hausarzt Frauenärztin erteilt mir kein BV. Mein Anliegen: Frage zum Mutterschutz Mein Arbeitgeber möchte mir keine BV ausstellen , da er der Meinung ist mich in der Tagespflege einzu...


Zusammenhang Rente, Mutterschutz & Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, welche Auswirkungen haben die Mutterschutzzeiten vor/nach Geburt sowie Monate im Teilbeschäftigungsverbot während der Schwangerschaft auf die spätere Rente? Werden die Zeiten angerechnet? Gibt es eine Rentenminderung für diese Monate? Vielen Dank. Sonnige Grüße


Beschäftigungsverbot zwischen Elternzeit und Beginn Mutterschutz

Hallo, ich bin zum 2. Mal schwanger und war von Mitte Juli 20 bis Mitte Juli 22 für Kind 1 für 2 Jahre in Elternzeit, habe im 2. Elterngeldjahr aber kein Gehalt mehr erhalten(Basiselterngeld im 1. Jahr) und werde mich ab dem 8.8.22 erneut im Mutterschutz für das 2. Kind befinden. Für die Zwischenzeit habe ich ein Beschäftigungsverbot aufgrund von ...


Mutterschutz verkürzen bei Beschäftigungsverbot?

Hallo! Wir sind schwanger :) Termin ist der 30.05., Beginn Mutterschutz 18.04., beide im unbefristeten Angestelltenverhältnis, Steuerklassen 4/4. Meine Frau möchte später größtenteils in Elternzeit gehen. Ihr wurde ärztlich ein Beschäftigungsverbot auferlegt, vorerst fürs erste Trimester. Bemerkt haben wir die Schwangerschaft Ende September im Ur...


Langzeitkonto Mutterschutz Gehalt/ Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, Ich habe in der Arbeit ein Langzeitkonto auf das jede Woche 5 Stunden meines Gehalts eingezahlt werden. Was passiert im Falle eines Beschäftigunsverbots in der Schwangerschaft oder beim Bezug vom Mutterschutz Gehalt? Verfallen hier diese 5 Stunden? Wäre es dann besser das Langzeitkonto schnell zu kündigen? Ich bin noch in de...


Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot & Mutterschutz

Guten Morgen Frau Bader, so langsam beschäftige ich mich mit der geplanten Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Es gab während der Schwangerschaft zu viele Differenzen, eine Rückkehr in 2024 ist ausgeschlossen. Kurz zu den Fakten: - ich war seit dem 1.3.22 im Beschäftigungsverbot - Kind ist am 21.10.22 geboren - bis 20.12.22 im Mut...