Maria987
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Hallo, Selbständige/ Gewerbetreibende generieren nach § 2 EStG Gewinne. Ausschüttungen zählen zu Einkünften aus Kapitalvermögen (würde ich im Einzelfall mal mit dem Steuerberater klären) und werden berücksichtigt. Hier ein Urteil dazu: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-43949?hl=true Liebe Grüße NB
KielSprotte
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt lt. Einkommensteuerbescheid.
Dojii
Wenn der Betrag im Steuerbescheid im Jahr vor Geburt des Kindes auftaucht, dann gilt er auch für die Einkommensgrenze. Dass das nur eine einmalige Sache war, spielt dabei keine Rolle.
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