Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Einkommensgrenze

Frage: Elterngeld - Einkommensgrenze

LMR400

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Guten Tag Frau Bader, unser erstes Kind kommt Mitte Mai auf die Welt. Dann gilt ja die neue Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare beim Elterngeld. Da mein Freund, dieses Jahr einen hohen einmaligen Bonus bekommen hat, überschreiten wir die 200.000€ mit unseren Brutto Gehälter. Jedoch geht es ja nur um das zu versteuernde Einkommen. Wir wissen aber nicht genau wie hoch dieses ist, bzw. wo wir dies finden. Nun ist meine Sorge, dass ich durch sein Gehalt kein Elterngeld bekomme. Wir sind nicht verheiratet, aber wollen die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen lassen. Kann ich dennoch beim Elterngeldantrag sein Einkommen weg lassen? So das nur meins zählt oder muss ich seins Angeben auch wenn er kein Elterngeld möchte?  Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 1 BEEG: Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 250 000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 300 000 Euro beträgt.   Das ist also 2023.   Liebe Grüße NB


Dojii

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Es ist wichtig, ob ihr in 2023 die Einkommensgrenze überschritten habt, nicht was ihr dieses Jahr (2024) verdient. Das zu versteuernde Einkommen findet ihr nur auf dem Steuerbescheid des Finanzamtes. Denn die haben alle steuersenkenden Beträge bereits von eurem Einkommen abgezogen.  Wenn ihr 2023 zusammen mehr als 200.000 EUR verdient habt, bekommt ihr beide tatsächlich kein Elterngeld. Da gibt es keine Ausnahmen. Das Einkommen deines Freundes einfach weglassen und bewusst falsch angeben, ihr wärt zusammen unter 200.000 EUR ist natürlich Betrug. 


desireekk

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Das Einkommen ist wie es ist. Aber: Der KV ist die zum Unterhalt verpflichtet. Das schöne daran: es kann bei der Steuer abgezogen werden :-) Bedeutet: da kann man ein "schönes Steuersparmodell" draus machen. Hatte ich damals mit meinem LG, dem ich damals Unterhalt gezahlt habe während r bei den Kindern Zuhause blieb. VG D


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