Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neue Einkommensgrenze für Elterngeld / Einmalzahlungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: neue Einkommensgrenze für Elterngeld / Einmalzahlungen

MakoSa

Beitrag melden

Guten Tag, mein Mann und ich sind beide berufstätig und liegen mit unserem Einkommen deutlich unter der neuen Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld in Höhe von Brutto 300.000 EUR, wobei ich ein signifikant höheres Einkommen habe. Aufgrund von Einmalzahlungen sowie die Einlösung von Aktienoptionen aus mehreren Jahren (das Geld wurde als Eigenkapital für ein Hausbau benötigt) liegen wird jedoch nun einmalig über dieser Grenze. Haben wir trotzdem ein Anrecht auf Elterngeld? Nur mit dem Gehalt meines Mannes wären gerade mal unsere Fixkosten gedeckt und unser Kapital fließt komplett in den Hausbau. Vielen Dank schon mal für ihre Einschätzung. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, lesen Sie die Berechnungsgrundlage auf S. 2 im ESt-Bescheid für 2021.Die Zahlen sind entscheidend. Liebe Grüße NB


MakoSa

Beitrag melden

noch eine Ergänzung, wir erwarten unser erstes Kind im September :)


Dojii

Beitrag melden

Es kommt nur auf euer gemeinsames Einkommen im Steuerbescheid des Jahres 2021 an. Wenn dort euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG (d.h. das Einkommen immer vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge) über 300.000 EUR liegt, dann habt ihr keinen Anspruch auf Elterngeld. Da spielt es leider keine Rolle, ob das ein einmaliger "Ausrutscher" war. Ausnahmen und Härtefallregelungen gib es nicht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, unser erstes Kind kommt Mitte Mai auf die Welt. Dann gilt ja die neue Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare beim Elterngeld. Da mein Freund, dieses Jahr einen hohen einmaligen Bonus bekommen hat, überschreiten wir die 200.000€ mit unseren Brutto Gehälter. Jedoch geht es ja nur um das zu versteuernde Einkommen. Wir wi ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...