MakoSa
Guten Tag, mein Mann und ich sind beide berufstätig und liegen mit unserem Einkommen deutlich unter der neuen Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld in Höhe von Brutto 300.000 EUR, wobei ich ein signifikant höheres Einkommen habe. Aufgrund von Einmalzahlungen sowie die Einlösung von Aktienoptionen aus mehreren Jahren (das Geld wurde als Eigenkapital für ein Hausbau benötigt) liegen wird jedoch nun einmalig über dieser Grenze. Haben wir trotzdem ein Anrecht auf Elterngeld? Nur mit dem Gehalt meines Mannes wären gerade mal unsere Fixkosten gedeckt und unser Kapital fließt komplett in den Hausbau. Vielen Dank schon mal für ihre Einschätzung. Freundliche Grüße
Hallo, lesen Sie die Berechnungsgrundlage auf S. 2 im ESt-Bescheid für 2021.Die Zahlen sind entscheidend. Liebe Grüße NB
MakoSa
noch eine Ergänzung, wir erwarten unser erstes Kind im September :)
Dojii
Es kommt nur auf euer gemeinsames Einkommen im Steuerbescheid des Jahres 2021 an. Wenn dort euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG (d.h. das Einkommen immer vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge) über 300.000 EUR liegt, dann habt ihr keinen Anspruch auf Elterngeld. Da spielt es leider keine Rolle, ob das ein einmaliger "Ausrutscher" war. Ausnahmen und Härtefallregelungen gib es nicht.
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