Antonia1995
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEEG entfällt der Anspruch, „wenn auch eine andere Person anspruchsberechtigt ist“ und das gemeinsame zvE über 175.000 € liegt. Nach aktueller Auslegung (z. B. Loose/Knorr, Elterngeld.net, Familienportal.de) gilt ein Elternteil nur dann als anspruchsberechtigt, wenn er tatsächlich Elterngeld beantragt. Frage: Wird mein Einkommen in diesem Fall mitberücksichtigt, obwohl ich keinen Antrag stelle – oder zählt ausschließlich das zvE meiner Partnerin? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Hallo, § 1 Abs 8 BEEG: Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 175 000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 175 000 Euro beträgt. Heißt, dass das Einkommen von beiden addiert relevant ist. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ihr zählt zusammen, definitiv Sowohl dieses als auch letztes Jahr habe ich Elterngeld beantragt und das Gehalt meines Mannes zählte mit
KielSprotte
Die Grenze gilt pro Elternpaar - unabhängig davon, ob beide Elternteile EZ/EG beziehen.
Dojii
Dieser Passus: "Nach aktueller Auslegung (z. B. Loose/Knorr, Elterngeld.net, Familienportal.de) gilt ein Elternteil nur dann als anspruchsberechtigt, wenn er tatsächlich Elterngeld beantragt." ist nicht mehr aktuell. Der Gesetzgeber hat dieser Auslegungsmöglichkeit durch eine gezielte Änderung des Gesetzestextes einen Riegel vorgeschoben. Hier die aktuelle Auslegung: "Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt in diesem Zeitraum abweichend von § 1 Absatz 8 Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 175 000 Euro beträgt Ist bei der Berechnung der Einkommensgrenze auf das Paareinkommen abzustellen, ist allein maßgeblich, dass die Anspruchsvoraussetzung des Abs. 1 Nr. 2 (Elternteil) (...) vorliegen. Es kommt nicht darauf an, dass der Partner auch die Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 (Wohnsitz), Nr. 3 (Kind selbst betreuen) und Nr. 4 (keine (volle) Erwerbstätigkeit) erfüllt." Es gilt also das gemeinsame Einkommen, sobald diese eine Voraussetzung (Abs. 1 Nr. 2) erfüllt ist. Weitere Voraussetzungen oder gar ein eigener Antrag sind jetzt nicht mehr relevant.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mein Mann und ich sind beide berufstätig und liegen mit unserem Einkommen deutlich unter der neuen Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld in Höhe von Brutto 300.000 EUR, wobei ich ein signifikant höheres Einkommen habe. Aufgrund von Einmalzahlungen sowie die Einlösung von Aktienoptionen aus mehreren Jahren (das Geld wurde als Eig ...
Guten Tag Frau Bader, unser erstes Kind kommt Mitte Mai auf die Welt. Dann gilt ja die neue Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare beim Elterngeld. Da mein Freund, dieses Jahr einen hohen einmaligen Bonus bekommen hat, überschreiten wir die 200.000€ mit unseren Brutto Gehälter. Jedoch geht es ja nur um das zu versteuernde Einkommen. Wir wi ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3