Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld

Frage: Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld

Antonia1995

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Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEEG entfällt der Anspruch, „wenn auch eine andere Person anspruchsberechtigt ist“ und das gemeinsame zvE über 175.000 € liegt. Nach aktueller Auslegung (z. B. Loose/Knorr, Elterngeld.net, Familienportal.de) gilt ein Elternteil nur dann als anspruchsberechtigt, wenn er tatsächlich Elterngeld beantragt. Frage: Wird mein Einkommen in diesem Fall mitberücksichtigt, obwohl ich keinen Antrag stelle – oder zählt ausschließlich das zvE meiner Partnerin? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!


misses-cat

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Ihr zählt zusammen, definitiv  Sowohl dieses als auch letztes Jahr habe ich Elterngeld beantragt und das Gehalt meines Mannes zählte mit


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