Antonia1995
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEEG entfällt der Anspruch, „wenn auch eine andere Person anspruchsberechtigt ist“ und das gemeinsame zvE über 175.000 € liegt. Nach aktueller Auslegung (z. B. Loose/Knorr, Elterngeld.net, Familienportal.de) gilt ein Elternteil nur dann als anspruchsberechtigt, wenn er tatsächlich Elterngeld beantragt. Frage: Wird mein Einkommen in diesem Fall mitberücksichtigt, obwohl ich keinen Antrag stelle – oder zählt ausschließlich das zvE meiner Partnerin? Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Hallo, § 1 Abs 8 BEEG: Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 175 000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 175 000 Euro beträgt. Heißt, dass das Einkommen von beiden addiert relevant ist. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ihr zählt zusammen, definitiv Sowohl dieses als auch letztes Jahr habe ich Elterngeld beantragt und das Gehalt meines Mannes zählte mit
KielSprotte
Die Grenze gilt pro Elternpaar - unabhängig davon, ob beide Elternteile EZ/EG beziehen.
Dojii
Dieser Passus: "Nach aktueller Auslegung (z. B. Loose/Knorr, Elterngeld.net, Familienportal.de) gilt ein Elternteil nur dann als anspruchsberechtigt, wenn er tatsächlich Elterngeld beantragt." ist nicht mehr aktuell. Der Gesetzgeber hat dieser Auslegungsmöglichkeit durch eine gezielte Änderung des Gesetzestextes einen Riegel vorgeschoben. Hier die aktuelle Auslegung: "Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt in diesem Zeitraum abweichend von § 1 Absatz 8 Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 175 000 Euro beträgt Ist bei der Berechnung der Einkommensgrenze auf das Paareinkommen abzustellen, ist allein maßgeblich, dass die Anspruchsvoraussetzung des Abs. 1 Nr. 2 (Elternteil) (...) vorliegen. Es kommt nicht darauf an, dass der Partner auch die Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 (Wohnsitz), Nr. 3 (Kind selbst betreuen) und Nr. 4 (keine (volle) Erwerbstätigkeit) erfüllt." Es gilt also das gemeinsame Einkommen, sobald diese eine Voraussetzung (Abs. 1 Nr. 2) erfüllt ist. Weitere Voraussetzungen oder gar ein eigener Antrag sind jetzt nicht mehr relevant.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mein Mann und ich sind beide berufstätig und liegen mit unserem Einkommen deutlich unter der neuen Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld in Höhe von Brutto 300.000 EUR, wobei ich ein signifikant höheres Einkommen habe. Aufgrund von Einmalzahlungen sowie die Einlösung von Aktienoptionen aus mehreren Jahren (das Geld wurde als Eig ...
Guten Tag Frau Bader, unser erstes Kind kommt Mitte Mai auf die Welt. Dann gilt ja die neue Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare beim Elterngeld. Da mein Freund, dieses Jahr einen hohen einmaligen Bonus bekommen hat, überschreiten wir die 200.000€ mit unseren Brutto Gehälter. Jedoch geht es ja nur um das zu versteuernde Einkommen. Wir wi ...
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)