Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Elizabeta

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Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch wenn es zunächst in Mazedonien geboren wird?   2. Wir planen, dass wir drei Monate nach der Geburt nach Deutschland zurückkehren und das Kind dann in Deutschland anmelden. Können wir Elterngeld für die Monate beantragen, die wir vor der Anmeldung in Deutschland noch nicht eingereicht haben? Gibt es eine Frist für die rückwirkende Beantragung?   3. Welche Unterlagen werden benötigt, wenn das Kind im Ausland geboren wurde, um Elterngeld in Deutschland zu beantragen?   4. Muss eine Vaterschaftsanerkennung oder Sorgerechtserklärung vorliegen, obwohl wir verheiratet sind und EU-Bürger sind?   Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, wenn es tatsächlich in Deutschland lebt. 2. Sie dürfen, selbst wenn Sie eine Wohnung in Deutschland behalten, höchstens ein Jahr im Ausland leben . Wo das Kind geboren wird ist im Übrigen unrelevant. 3. Es ist möglicherweise erforderlich, die Geburt im deutschen Geburtenregister eintragen zu lassen, um eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten. 4. Nein  Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nicht das Kind, sondern ihr habt u.U. einen Anspruch auf Elterngeld in D. Zum Verständnis: ihr lebt und arbeitet jetzt in D, macht dann für die Geburt ein Break in Mazedonien und kommt dann zurück, um in EZ zu gehen bzw. EG zu beantragen?


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