ElBe7
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen. Das bedeutet, dass man sich das EG auf einen vorherigen Monat anrechnen lässt. Liebe Grüße, NB
Dojii
Nein, es wird der Durchschnitt der 12 Monate vor Mutterschutz bzw. Geburt genutzt. Der Lohn wird addiert und am Ende druch 12 geteilt (auch wenn du keine 12 Monate gearbeitet hast). Je weniger Monate du gearbeitet hast, umso geringer ist dein Durchschnittgehalt und desto geringer das neue Elterngeld.
Ani123
Relevant für die Berechnung ist wann das vorherige Kind geboren ist. Wenn sie Basis-EG bezogen haben können 12 Monate nach Geburt des vorherigen Kindes ausgeklammert werden. Bei EGplus sind es 14 Monate. Zur Berechnung des EG werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes genommen. Der Monat, wo der Mutterschutz beginnt wird ausgeklammert. Ob sie nur den Basissatt von 300 € Basis-EG erhalten oder nämehr ergibt die Berechnung. Wenn das vorherige Kind bei der Geburt unter 3 Jahre ist gibt es bis zu dessen 3. Geburtstag den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des EG. Daher kann es relevant sein Monate mit Basis-EG zu nehmen und später in EGplus zu wechseln.
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