Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Pauline Weber

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Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich weiß, dass bei der Berechnung des Elterngeldes bei einem zweiten Kind, die letzten 14 Monate die ich Elterngeld (plus) und Mutterschaftsgeld erhalten habe ausgeklammert werden. Wenn ich angenommen nach 17 Monaten ein zweites Kind gebäre, werden dann die 6 Wochen Mutterschutz und der zusätzliche Monat mit Mutterschaftsgeld mit Null berechnet und das Elterngeld anhand der 9,5 Monate die ich vor dem ersten Kind gearbeitet habe berechnet? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ausklammern bedeutet, dass entsprechende Monate weiter zurück berücksichtigt werden. Bsp: Bemessungszeitraum wäre Jan bis Dezember. Wegen dem MG eines vorherigen Kindes (bezogen in Okt-Jan) wird September und dann Febr bis Dezember herangezogen. Liebe Grüße NB


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