Mamahoch2
Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren. Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des ersten Kindes? Laut Arbeitgeber ist dies nicht der Fall. Vielen Dank schon mal!!
KielSprotte
In den TVÖDs ist meist eine Mindestzeit an Arbeitstagen oder tatsächliche Tätigkeit an einem bestimmten Stichtag verankert. Lese doch mal in deinem TVÖD nach, oder frage bei der Personalvertretung nach.
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