Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jahressonderzahlung beim 2. Kind

Frage: Jahressonderzahlung beim 2. Kind

Mamahoch2

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Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren.  Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des ersten Kindes? Laut Arbeitgeber ist dies nicht der Fall. Vielen Dank schon mal!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt davon ab, welche Bedingungen an die Jahressonderzahlung geknüpft sind. Das weiß ich auswendig auch nicht. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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In den TVÖDs ist meist eine Mindestzeit an Arbeitstagen oder tatsächliche Tätigkeit an einem bestimmten Stichtag verankert. Lese doch mal in deinem TVÖD nach, oder frage bei der Personalvertretung nach.


Mamahoch2

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Eine Kürzung für Januar und Februar ist ja laut Tvöd zulässig, aber die restlichen Monate doch nicht oder bin ich da falsch? 


KielSprotte

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Nochmals - lies die Voraussetzungen im tvöd nach - aber da du in diesem Jahr für keinen einzigen Tag Entgelt bekommst, kann ich mir nicht vorstellen, dass du Anspruch hast.


Mamahoch2

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Vielen lieben Dank!


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