Schlauchi
Liebe Frau Bader, lt. TV-L unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") im TV-L "nach § 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 und 3 allerdings für Kalendermonate, für die der Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten hat wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 MuSchG oder Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat." Meine Tochter ist 1/23 geboren (18 Monate EZ). Ich sollte dieses Jahr also Anspruch auf Auszahlung der ungekürzten Jahressonderzahlung haben. Bis zum 31.12.2022 hatte ich meine wöchentliche Arbeitszeit nach § 11 TV-L zur Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren befristet auf 85% reduziert (befristeter Zusatzvertrag). Damit müsste mein Vollzeitvertrag ja automatisch zum 1.1.2023 wieder aufgelebt sein. Steht mir die Jahressonderzahlung auf Basis des 85% Vertrags (Eintritt in den Mutterschutz 12/22) oder des 100% Vertrags (Eintritt in die Elternzeit 03/23) zu? Im Voraus bereits herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, dazu müsste ich mich in den TV-L einarbeiten, das sprengt das Forum. Liebe Grüße NB
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Hallo… Ich bin gerade etwas verdutzt… Ich bin seit 2014 im Tvöd für Krankenhäuser beim gleichen Arbeitgeber als VZ-Beschäftigte Physiotherapeutin und habe von Oktober 2019-eigentlich Juli diesen Jahres Elternzeit beantragt,da ich aber frühzeitiger einen Kitaplatz für die Maus bekommen habe, konnte ich zum 01.03.diesen Jahres auf 19,25h pro Woche ...
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Meine Tochter wurde am 4. Mai 2022 geboren. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Meine Besoldung ist über den TV-L geregelt. Mich würde interessieren, ob ich im November eine Jahressonderzahlung erwarten kann, oder ob mir diese nicht zusteht. Mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Bader, ich bekomme in der Regel immer Ende des Jahres eine Jahressonderzahlung. Letztens Jahr habe ich in dieser Zeit mein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Habe ich überhaupt Anspruch darauf? Wenn ja wie hoch fällt dieses aus in einer Geringfügigen Beschäftigung? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß
Hallo liebe Frau Bader, Können Sie mir da vielleicht weiterhelfen und zwar bin ich öffentlichen Dienst tätig und wollte fragen ob mir die Jahressonderzahlung zusteht. Meine Elternzeit endet am 1.12.2022 und ich war 1 Jahr Zuhause. Bisher konnte mir keiner die Frage beantworten. Mfg V. Bello
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie haben Rat für mich. Ich befinde mich seit Juli 2021 in Elternzeit. Im November zahlt mein Arbeitgeber normalerweise einen Bonus aus. Im Jahr 21 habe ich diesen auch bekommen. Dieses Jahr nicht. Mein Arbeitgeber begründet es damit, dass die Jahressonderzahlung in Anlehnung an den TVöD gezahlt wird und di ...
Hallo, ich werde nach TVÖD-P bezahlt und wir bekommen im November eine Jahressonderzahlung.Meine Tochter ist 09/22 geboren und ich habe ganz normal im November 2022 die Zahlung erhalten, da ich dort ja noch im Mutterschutz war. Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber seit ca Januar 2023 in der Insolvenz ist. Es gab ein Schreiben für meine Kollegen, ...
Liebe Frau Bader, lt. TV-L unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") im TV-L "nach § 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 und 3 allerdings für Kalendermonate, für die der Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten hat wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 MuSchG oder Inanspruchnahme der Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres, ...
Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zu Jahressonderzahlungen in Elternzeit. Folgende Situation: Mein erstes Kind ist im Mai 2021 zur Welt gekommen. In der Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot und anschließend "ganz normal" im Mutterschutz. Im November 21 habe ich meinen vollen Bonus bekommen. Im Jahr 2022 war ich komplet ...
Hallo :) Kind 1 ist 2023 geboren, die Elternzeit habe ich beim 2. Kind für den Mutterschutz kurzzeitig unterbrochen (davor nicht gearbeitet), Kind 2 ist im April 2025 geboren. Nach dem Ende vom Mutterschutz im Juni bin ich wieder in Elternzeit gegangen. Steht mir jetzt erneut eine Jahressonderzahlung (Tvöd Pflege) zu, wie nach der Geburt des er ...
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