Hallo Frau Bader,
ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf eine Jahressonderzahlung?
VG
von
Baerbel.92
am 09.11.2023, 13:14
Antwort auf:
Anspruch auf Jahressonderzahlung TVÖD im 2. Jahr Elternzeit
Hallo,
musste ich auch googeln:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-1461-kuerzung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI1439575.html
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2023
Antwort auf:
Anspruch auf Jahressonderzahlung TVÖD im 2. Jahr Elternzeit
Nein, nur im Jahr der Geburt.
von
chrissicat
am 09.11.2023, 21:04
Antwort auf:
Anspruch auf Jahressonderzahlung TVÖD im 2. Jahr Elternzeit
Also, ich bekam es auch im 2. Jahr...
Hab eben extra nochmal in auf die Gehaltsabrechnungen geschaut.
von
mamavonbaby
am 09.11.2023, 22:39