Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jahressonderzahlung während Elternzeit (TV-L)

Frage: Jahressonderzahlung während Elternzeit (TV-L)

Warwusel1984

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Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Meine Tochter wurde am 4. Mai 2022 geboren. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Meine Besoldung ist über den TV-L geregelt. Mich würde interessieren, ob ich im November eine Jahressonderzahlung erwarten kann, oder ob mir diese nicht zusteht. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sicher haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht alle TVs kenne. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Schau doch was dazu im TV-L geregelt ist?!


Schmetterfink

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Elternzeit berührt den Anspruch auf die Jahressonderzahlung im TVL grundsätzlich nicht. Der Anspruch setzt lediglich ein am 1.12. des Jahres bestehendes Arbeitsverhältnis voraus. Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts besteht, führen zu einer Verringerung des Anspruchs um 1/12 pro Kalendermonat. Die Verminderung unterbleibt allerdings für Kalendermonate, in denen wegen Beschäftigungsverboten nach MuSchG oder Inanspruchnahme von Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde, kein Entgelt gezahlt wurde. Für 2022 solltest du also entsprechenden Anspruch haben, wenn dein Vertrag am 1.12. noch besteht. Das ist allerdings eine Frage, die du auch gut deiner Personalabteilung stellen kannst ;)


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