JeannyB
Hallo, ich wohne ca. 6 Stunden vom Kindsvater entfernt und bin jetzt bin einem neuen Partner schwanger. Wir haben schriftlich vereinbart, dass wir uns alle zwei Wochen auf der Hälfte der Strecke für die Übergabe des Kindes treffen. Kann ich in der Zeit um den Geburtstermin von meinem Exmann verlangen, dass er das Kind direkt bei mir holt? (Obwohl schriftlich anders vereinbart) Und wenn ja, muss ich ihm finanziell entgegen kommen? Und wie lang kann ich das bis nach der Geburt? Danke schon Mal und Liebe Grüße
Neverland
Nein, verlangen kannst du nichts. Erst Recht nicht, wenn du die Entfernung geschaffen hast. Aber man kann - in aller Regel - ja miteinander reden. oder du läst deinen neuen Partner die Übergabe machen - immerhin kannst du nicht wegen der Geburt eures gemeinsamen Kindes. Wie lange hängt ja dann auch von der Geburt ab und eventuellen Komplikationen. Nach meiner natürlichen geburt hatte ich da, trotz schwerer Geburtsverletzungen, wenig Probleme mit. Kühlkissen unter den Hintern, Neugeborenes ins Auto zwecks stillen und dann lass gehen. Da waren dann auch die 8 Std Fahrt von NRW nach Bayern absolut kein Problem. Halt viele Pausen. Nach dem Kaiserschnitt hätte ich das nie und nimmer geschafft. Da war ich froh wenn ich irgendwie aus dem bett gekrochen gekommen bin - trotz Schmerzmittel. Ich musste zwar bereits eine Woche nach dem KS kurze Strecken fahren - aber das war echt Horror wie gesagt. Nichts was ich so mal eben wieder bräuchte. Und das war auch 6 Wochen später kaum wirklich besser. Andere dagegen sagen Kaiserschnitt wäre ein Witz gegenüber Dammschnitt und hohen Scheidenriss. So verschieden kann es eben sein. Insofern muss man da dann wirklich persönlich schauen.
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