car-pol
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilllegung ist? Meine Ärztin will mich aufgrund von Beschwerden entweder krankschreiben oder ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Welche Auswirkungen (zb. Mutterschaftsgeld) hat dies auf meine Freistellung bzw. wenn ich bis Eintritt in den Mutterschutz in dem jeweiligen Status bin? Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo, ich gehe davon aus, dass das Gewerbeaufsichtsamt eine Sondergenehmigung zur Kündigung erteilt wird. Dann ist die Kündigung trotz Schwangerschaft möglich. Sie erhalten dann Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld von der Krankenversicherung. Liebe Grüße NB
Ani123
Aus welchem Grund möchte Ihre Ärztin das NV ausstellen? Wie will sie das begründen? Wenn Sie das BV ausstellt könnten sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgegeben, weil jede das Wohl des Kindes und/oder oder werdenden Mutter gefährdet. Stellt ihr Arbeitgeber sie bezahlt frei? Wenn nicht können sie nicht sofort gekündigt werdeb und ALG1 beziehen? Der Nachteil ist, das das bei der Berechnung zum EG mit 0 € einfließen. AU kann ausgestellt werden, wenn sie arbeitsunfähig sind. Z. B. Psychische Belastung kann ein Grund zur AU sein. In ihrem Fall sehe ich da aber keinen Grund, dass der Grund schwangerschaftsbedingt wäre. In ihrem Fall würden sie bei AU 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten und danach Krankengeld. Da es nicht schwangerschaftsbedingt ist werden die Wochen/Monate mit Krankengeld mit 0 € in die Berechnung zum EG einfließen. Schreibt ihre Ärztin sie schwangerschaftsbedingt krank, dann bekommen sie 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Bei der Berechnung des EG werden die Monate mit schwangerschaftsbedingter AU ausgeklammert. Mutterschaftsgeld erhalten sie bis zur Kündigung bon Ihrem Arbeitgeber, danach von der Agentur für Arbeit. In welcher Höhe die Agentur für Arbeit zahlt und welche Anträge dafür gestellt werden müssen erfahren sie am besten wenn sie dahin Kontakt aufnehmen.
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