BabyNoTwo
Sehr geehrter Frau Bader, mein Arbeitsverhältnis endet am 31.05.2019 - eine Kündigung die vor meiner Schwangerschaft festgelegt wurde. Mein ET ist am 13.07. Mein Mutterschutz startet somit am 01.06. Dies bedeutet das ich keinen einzigen Tag habe zwischen Angestelltenverhältnis, ‘Arbeitslosigkeit’ und Mutterschutzzeit. Laut Arbeitsamt kann ich mich somit keinen einzigen Tag zwischen Kündigung und Mutterschutz arbeitslos melden. Was bedeuten würde das das ALGI nach der Zeit des Elterngeldes auf dieses Elterngeld berechnet werden würde und nicht auf mein Einkommen vor der Entlassung/Entbindung. Eine 100% Auskunft konnten mir die Damen beim Arbeitsamt leider nicht geben. Dies sind alles nur ihre Vermutungen. Nach vielen Recherchen habe ich bis heute keine Antworten auf meine Fragen bekommen. Sie sind meine letzte Hoffnung. 1. Wonach wird das ALGI berechnet wenn man sich vor der Mutterschutz Zeit keinen einzigen Tag arbeitslos melden kann? 2. Wer zahlt in meinem Fall das Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt? Zusatz Information an dieser Stelle - ich bin bereits seit über 5 Jahren privat krankenversichert. 3. Ab wann und für welchen Zeitraum kann ich das normale Elterngeld beantragen? In der Regel sind es ja 10 Monate, da man vorab 2 Monate Mutterschaftsgeld erhält. 4. Wann und kann ich mich nach der Elterngeld Zeit arbeitslos/arbeitssuchend melden? Weiterführende Fragen meinerseits werden sich aus ihren Antworten ergeben. Besten Dank im Voraus für Ihre Zeit sich mit meinem Fall auseinanderzusetzen. Mit freundlichen Grüßen, BabyNoTwo
Hallo, 1. Das kommt darauf an, wie lange Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wenn dies drei Jahre sind, wird es fiktiv berechnet. 2. Wenn Sie auf Teile des Mutterschutzes vor der Geburt verzichten, bekommen Sie Arbeitslosengeld 1 und sind darüber gesetzlich krankenversichert. 3. Sie bekommen dann das Mutterschaftsgeld in Form von Krankengeld von der Krankenkasse 4. Ab dem ersten Tag, an dem Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Felica
Du bekommst doch gar kein ALG1, du bekommst erst Mutterschutzgeld,. von KK und AG, dann nur von der KK und dann Elterngeld wenn du es beantragst. Versichert bist du solange wie du EG bekommst. ALG1 würdest du nur bekommen wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, mit Neugeborenen unwahrscheinlich.
Dojii
Die Mutter hat doch gefragt, wie sich das ALG1 NACH dem Elterngeldbezug berechnet....
Mitglied inaktiv
Außerdem bekommt sie doch vom Arbeitgeber kein Mutterschaftsgeld, der Vertrag endet doch einen Tag vor Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv
https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/so-funktioniert-die-pkv/was-gilt-in-mutterschutz-und-elternzeit/ Die private Krankenversicherung zieht keine Umlagebeiträge (U2) ein, so dass aus der PKV auch keine Leistungen ausbezahlt werden. Das heißt, deine PKV zahlt kein Mutterschaftsgeld. Das musst du beim Bundesversicherungsamt beantragen, und es beträgt nur 210 Euro. Der AG Zuschuß entfällt.
Felica
Aua, man sollte richtig lesen vor allen wenn man noch keinen Kaffee hatte. Vergiss meinen Beitrag. In deinem Falle würde ich freiwillig auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten gegenüber dem Arbeitsamt. Damit hättest du dann Anspruch auf ALG1. Sofern du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst. Dafür langt es theoretisch sogar, das du einen Tag auf Mutterschutz verzichtest. Können die auch nicht verwehren. Im Falle das du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach der Geburt hast, hast du stattdessen Anspruch auf EG ab Geburt. Das ist bei jeder Frau nur so, nur wird das Mutterschaftsgeld wenn sie welches bekommt, mit dem EG verrechnet. EG ist meistens aber geringer wie Mutterschaftsgeld weshalb dann das EG nur verbraucht, aber nicht bezahlt wird.
BabyNoTwo
@Felicia - vielen Dank für die Antworten! Endlich mal ein Licht man Ende des Tunnels :-) Ich habe im Internet recherchiert und konnte speziell zu meiner Situation mal wieder keine Antworten finden. 1. Wie und wo beantrage ich den Verzicht auf den Mutterschutz? Mit einem ärztlichen Attest bei dem Arbeitsamt? Muss der Arzt dort den Zeitraum benennen? Verzicht von 1 Tag oder der vollen 6 Wochen? 2. Wie wird das Elterngeld berechnet falls ich den Verzicht des Mutterschutzes und ALG für diese 6 Woche erhalte? 11 Monate normales Angestellten Gehalt plus 1 Monat ALG? 3. Wie würde meine Situation aussehen wenn mein Mutterschutz am letzten Tag des Angestellten Verhältnis starten würde? Letzter Arbeitstag 31.05 = erster Mutterschutztag 31.05. Lieben Dank für euren Input! Happy Weekend :-)
Felica
Du sagst dem Amt das du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest und stattdessen dich um einen neuen Arbeitsplatz bemühst. Darfst dann natürlich bei der KK kein Mutterschaftsgeld beantragen. Nach der Geburt bekommst du Post von der KK wie viel Mutterschutzgeld du bekommen hast, das kannst du bei der EG-Kasse dann einreichen. Mit einer der Gründe warum man den EG-Antrag vor Geburt gar nicht machen kann, neben Geburtsurkunde usw. Sollte das Amt keine Mucken machen, dann kannst du natürlich Mutterschutzgeld von der KK beziehen. Lass dir aber schriftlich geben das die das akzeptieren. Rechtlich müssen sie, weil du ja Anspruch auf ALG1 hast, aber sie drücken sich gerne. Deshalb dann eben der Trick mit dem Verzicht auf den vorgeburtlichen. Dann müssen sie nämlich auf jeden Fall. Theoretisch wie gesagt langt ein Tag.
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