Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist bis zum 31.08.2014 befristet angestellt. Da sie im Krankenhaus als OP-Schwester erarbeitet und dies ein gefährlicher Bereich ist, haben wir über ihren Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Dieses weißt nur auf §3 des Mutterschutzgesetztes hin, sonst werden keine Einschränkungen gemacht. Der Mutterschutz beginnt am 27.09. Ist dies ein Beschäftigungsverbot, dass an den Arbeitsplatz gebunden ist oder an meine Frau als Person? Nun stellt sich die Frage wie man die ca. vier Wochen und die Zeit der 12 Wochen des Mutterschutzes am besten bestreiten? ALGI, Krankengeld, Mutterschutzgeld? Ich sehe bis jetzt noch keine klaren Weg. Danke
von GerdS am 11.06.2014, 13:12