Isa8878
Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn neuer Mutterschutz 15.04.24. Bekomme ich das gleiche Mutterschaftsgeld wie vor der ersten Geburt, sprich 13€ pro Tag KK und restliche Aufzahlung von AG? Danke im Voraus
Hallo, sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit und erhalten dann MG von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber aus dem Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB
Dojii
Was ist denn mit dem 13. und 14.04? Dein Arbeitgeber hat zugestimmt, dass du deine Elternzeit zwei Tage vor dem neuen Mutterschutzbeginn beendest? Ab dem 15.04. bekommst du wieder volles Geld von Krankenkasse und Arbeitgeber.
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