Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

DaVo91

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Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber stockt mein Mutterschutzgeld nun aber nur auf den 35h Vertrag auf, nicht auf das Nettogehalt der 40h, die ich, bis auf einen Tag, die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz verdient habe. Hier gehts um mehrere hundert Euro im Monat, die uns wirklich weh tun. Was ist hier korrekt? Mein Arbeitgeber verweist darauf, dass der Gesetzgeber angeblich Vertragsanpassungen Bzw. Gehaltserhöhungen mit berücksichtigt und die ja meist zum Vorteil des Mitarbeiters sind, es jetzt nur leider bei mir andersrum ist.  Danke und viele Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da hat der AG Recht. Sie würden ja sonst mehr verdienen als ohne Schwangerschaft. Liebe Grüße NB


Neverland

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Davon abgesehen, dass es auch so nach voll ziehbar ist, das es bei einem Jahr Lücke keine Rolle mehr spielen sollte, hat dein AG Recht. Änderungen von dauerhafter Natur verändern den Anspruch. In deinem Fall zu deinem Nachteil. Aber das wäre auch der Fall gewesen, wärst du nicht in Mutterschutz gegangen. Dann hättest du ja auch nur 35 und nicht 40 Std gehabt. Darüber hinaus hat dein mutterschutz nicht früher begonnen. Das ändert sich nicht. Die Tage welche du nicht nehmen konntest, werden hinten dran gehangen. Beachte das beim EG. 


Sternenschnuppe

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Du bekommst das, was Du laut Vertrag verdient hättest. Da sind die 35 Stunden richtig.  Das mit den 3 Monaten ist NUR bei gleichbleibenden Vertrag UND schwankendem Einkommen. Da wird ein Schnitt genommen.  Wenn Provisionen, unterschiedliche Stundenanzahlen , unterschiedliche Zuschläge es immer wieder ändern.  Das trifft auf Dich nicht zu, denn Deine 40 Stunden sind ganz normal geendet.  Wäre der Vertrag von 35 auf 40 geändert, dann würdest Du sicherlich auf die 40 bestehen und nicht die 35 berechnet haben wollen. Oder? Es darf Schwangere nicht benachteiligen, bevorzugen aber auch nicht.     


DaVo91

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Hätte ich weiter gearbeitet, wäre der 40h Vertrag nochmal um ein Jahr verlängert worden. Da ich aber nun Babypause mache, wurde er nicht verlängert.    Wo genau kann man das nachlesen? Ich finde immer überall nur, dass man das Nettogehalt der letzten drei Monate bekommt. Und es ärgert mich sehr, weil ich unsere Entgeltabrechnung gefragt hatte, ob dies dann auf Basis von 40h sei, da ich die letzten 3 Monate 40h hatte und sie dies bejaht hatten, aber die tatsächliche Abrechnung dann leider was anderes gezeigt hat. 


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