Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit meiner ersten Tochter. Die Elternzeit habe ich für den 01.09.2025 beendet, da ich ab dem 02.09.2025 in den Mutterschutz gekommen bin. Laut meines Wissens greift nun meine unbefristete Vollzeitstelle von vor meiner ersten Tochter. Mein Arbeitgeber hat aber als Grundlage zur Berechnung die letzten 3 Monate von meiner Teilzeit in Elternzeit Beschäftigung genommen.    Was ist nun richtig? Danke für ihre Hilfe! ☺️   Liebe Grüße,Alicia