Hallo,
momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet.
Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatlich 520€ verdient. Den Minijob habe ich zum Mutterschutz gekündigt.
Nun frage ich mich, ob ich im zweiten Mutterschutz die Mutterschaftsleistungen in der gleichen Höhe meines ersten Mutterschutzes bekomme plus das Geld vom Minijob ?
Danke für die Hilfe!
von
Melli3097
am 28.07.2023, 16:47
Antwort auf:
Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind
Hallo,
der Minijob war auf dei EZ befristet u wurde sogar zusätzlich noch gekündigt. Das MG generiert sich aus dem VZ-Lohn, der Minijob wird nicht berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2023
Antwort auf:
Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind
Sie bekommen Mutterschaftsgeld vom AG, wo sie in EZ sind. Vermutlich in VZ. Vom Minijob bekommen sie kein Geld, weil sie zu der Zeit da nicht mehr angestellt sind.
Beim EG wird der Minijob mit einberechnet.
Je nachdem wie alt ihr Kind ist können Monate mit EG-Bezug ausgeklammert werden.
von
Ani123
am 28.07.2023, 23:02
Antwort auf:
Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind
Ist das auch der Fall wenn ich den Minijob nicht kündigen würde ? Dann würde ich doch auch dort Mutterschaftsgeld beziehen oder?
von
Melli3097
am 29.07.2023, 07:10
Antwort auf:
Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind
Ist der Minijob auf die EZ begrenzt? Wenn ja endet dieser mit der EZ, welche sie zum Mutterschutzbeginn beendet haben. Wenn nein läuft er weiter, insofern sie nicht kündigen.
Weiß der AG von dem Minijob? Wenn nein sollten sie es ihm spätestens jetzt mitteilen und nachträglich um seine Erlaubnis bitten. Denn ohne seine Erlaubnis dürfen sie den Minijob gar nicht ausüben. Ohne Erlaubnis, auch wenn es während ihrer EZ ist, kann der AG sie deshalb kündigen.
Wenn sie beide Arbeitsstellen haben beziehen sie Mutterschutzleistungen von beiden. EZ müssen sie auch bei beiden melden.
von
Ani123
am 29.07.2023, 22:58
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Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind
Den Minijob kannst du nicht weiter ausüben, wenn du in beiden Tätigkeiten über die Arbeitszeitgrenze kommst. Du brauchst zwar im Mutterschutz nicht arbeiten, es zählt aber als Arbeitszeit.
von
MamaausM2
am 30.07.2023, 10:51