Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind

Melli3097

Beitrag melden

Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatlich 520€ verdient. Den Minijob habe ich zum Mutterschutz gekündigt. Nun frage ich mich, ob ich im zweiten Mutterschutz die Mutterschaftsleistungen in der gleichen Höhe meines ersten Mutterschutzes bekomme plus das Geld vom Minijob ? Danke für die Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der Minijob war auf dei EZ befristet u wurde sogar zusätzlich noch gekündigt. Das MG generiert sich aus dem VZ-Lohn, der Minijob wird nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Sie bekommen Mutterschaftsgeld vom AG, wo sie in EZ sind. Vermutlich in VZ. Vom Minijob bekommen sie kein Geld, weil sie zu der Zeit da nicht mehr angestellt sind. Beim EG wird der Minijob mit einberechnet. Je nachdem wie alt ihr Kind ist können Monate mit EG-Bezug ausgeklammert werden.


Melli3097

Beitrag melden

Ist das auch der Fall wenn ich den Minijob nicht kündigen würde ? Dann würde ich doch auch dort Mutterschaftsgeld beziehen oder?


Ani123

Beitrag melden

Ist der Minijob auf die EZ begrenzt? Wenn ja endet dieser mit der EZ, welche sie zum Mutterschutzbeginn beendet haben. Wenn nein läuft er weiter, insofern sie nicht kündigen. Weiß der AG von dem Minijob? Wenn nein sollten sie es ihm spätestens jetzt mitteilen und nachträglich um seine Erlaubnis bitten. Denn ohne seine Erlaubnis dürfen sie den Minijob gar nicht ausüben. Ohne Erlaubnis, auch wenn es während ihrer EZ ist, kann der AG sie deshalb kündigen. Wenn sie beide Arbeitsstellen haben beziehen sie Mutterschutzleistungen von beiden. EZ müssen sie auch bei beiden melden.


MamaausM2

Beitrag melden

Den Minijob kannst du nicht weiter ausüben, wenn du in beiden Tätigkeiten über die Arbeitszeitgrenze kommst. Du brauchst zwar im Mutterschutz nicht arbeiten, es zählt aber als Arbeitszeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Fr Bader Ich möchte in meiner Elternzeit ohne Elterngeldbezug bei meinem bisherigen Arbeitgeber mit einem 450 Euro Job für einige Monate Geld dazuverdienen. Meine Frage nun- bezahlt mein Arbeitgeber dann meine krankenversicherung weiterhin, bin ja immer noch mit einem Festvertrag angestellt und eigentlich ja noch in Elternzeit.Familienversic ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bei meinem Arbeitgeber noch in Elternzeit vom ersten Kind und unterbreche diese nun wegen Mutterschutz für das zweite Kind. Nach dem Elterngeldbezug für das erste Kind war ich in der Elternzeit selbstständig nebenberuflich tätig (10 Std./Woche, der Arbeitgeber darüber auch informiert, keine Änderung bei der Kra ...

Hallo Frau Bader, ich entbinde im Februar mein Kind. Momentan bin ich in Vollzeit beschäftigt und verdiene monatlich ca. 1600€ netto. Ich habe bereits ein Kind mit 12 Jahren und bin alleinerziehend. Nun möchte ich gerne ca. 3 Monate nach der Entbindung bei meinem bisherigen Arbeitgeber immer Sonntags aus Aushilfe auf 450€ Basis arbeiten ( Verdi ...

Hallo, derzeit bin ich in Elternzeit. Diese beende ich einen Tag bevor der neue Muschu beginnt. Bekomme ich nur die 13€ pro Kalendertag von der Krankenkasse oder zusätzlich den Arbeitgeberanteil? Kennt sich wer aus? Im Web finde ich nur verwirrende Aussagen: „Wenn Sie nicht Teilzeit arbeiten, dann können Sie keinen Arbeitgeberzuschuss zum Muttersc ...

Liebe Frau Bader, mein Elterngeld ist nach 12 Monaten zum April ausgelaufen und die Kita beginnt erst im August. Zur finanziellen Überbrückung habe ich mir ab Mai mit Erlaubnis meines Arbeitgebers einen MiniJob auf 450€ Basis zur Überbrückung gesucht. Nun lese ich, dass ich am Ende des Jahres Steuern nachzahlen muss - und das auch nicht zu knapp - ...

Hallo, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit von meiner Tochter (*November 2020). Seit Dezember 2021 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450€ Basis befristet für die Dauer meiner restlichen Elternzeit, also bis Oktober 2022. Ab Ende der Elternzeit hätte ich also wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle von vor der EZ gehabt. ...

Sehr geehrte Frau Bader, Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit. Ich beziehe ElterngeldPlus. Ich würde nun gern eine Honorarstelle antreten 1-3 Stunden / Woche). Ich wäre beratend für Familien zuständig, die nach einem längerem Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen werden. Im Sommer würde ich zusätzlich eine 520€ Stelle antreten. Wie würde ...

Hallo, Wie ist es wenn man während der Elternzeit einen Minijob beim selben AG Antritt und der AG den Stundenlohn kürzt? Begründung ist, dass der Minijobber keine Abzüge hat und daher der alte Bruttolohn um die Abzüge verringert werden soll. Muss der Stundenlohn nicht gleich bleiben? Wie in der Anstellung als Teilzeitkraft mit Abzügen? 15 Euro b ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite normalerweise als Krankenpflegerin im Funktionsdienst.diese Tätigkeit wird in Entgeldgruppe Kr 8 vergütet. Nun bin ich 2 Jahre in Elternzeit und möchte gerne im zweiten Jahr Elternzeit wieder aif Minijob Basis arbeiten. Dies wäre aber in einem anderen Bereich, dieser würde nach Kr 7 bezahlt. Ich befinde mich ...

Guten Tag, ich befinde mich aktuell in Elternzeit, unser Kind wird am 27.08. 2024 ein Jahr alt. Ich erhalte noch bis Februar 2025 Elterngeld plus( Mischform gewählt, habe vorher nur 1,5 Jahre Eltetnzeit beantragt). Nun wurde mir ein nebenverdienst (ca. 300 €, nichts weltbewegendes) angeboten ab dem 01.09.2024. Ich habe viel über Kürzungen und Anre ...