Hallo, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit von meiner Tochter (*November 2020). Seit Dezember 2021 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450€ Basis befristet für die Dauer meiner restlichen Elternzeit, also bis Oktober 2022. Ab Ende der Elternzeit hätte ich also wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle von vor der EZ gehabt. Jetzt weiß ich allerdings seit ein paar Tagen, dass ich wieder schwanger bin (worüber wir uns sehr freuen!) - jetzt stellt sich allerdings die Frage: Ich bin Krankenschwester und wie bei meiner ersten SS werde ich aufjedenfall wieder ins Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber geschickt, sobald ich meine SS mitteile. Welches Gehalt steht mir dann im BV zu? Nur die 450€ oder ab Ende der EZ dann trotzdem wieder mein Vollzeitgehalt, da die 450€ stelle ja eigentlich auf meine EZ befristet war? Liebe Grüße
von MaulendeMyrte am 27.07.2022, 15:32