Hallo Frau Bader, ich befinde mich bei meinem Arbeitgeber noch in Elternzeit vom ersten Kind und unterbreche diese nun wegen Mutterschutz für das zweite Kind. Nach dem Elterngeldbezug für das erste Kind war ich in der Elternzeit selbstständig nebenberuflich tätig (10 Std./Woche, der Arbeitgeber darüber auch informiert, keine Änderung bei der Krankenkasse). Diese nebenberufliche Selbstständigkeit ist nun auch zum Mutterschutz beendet. Habe ich nun Anspruch auf den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wie bei meinem ersten Kind? Und wird dann mein Gehalt der letzten drei Monate vor Geburt meines ersten Kindes als Grundlage genommen? Danke schon im Voraus!
von lohe5 am 29.08.2019, 13:24