Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich habe meine derzeitige Elternzeit (1. Kind) für die Inanspruchnahme des Mutterschutzgeldes (2. Kind) vorzeitig beendet. Bei meinem ersten Kind war die Berechnungsgrundlage für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldes die letzten 3 abgerechneten Monate. Der Zuschuss wurde auf Basis der damals gültigen Steuerklasse 1 und eines Steuerfreibetrags in Höhe von 1000 € berechnet. In der Zwischenzeit hat sich meine Steuerklasse auf 4 geändert und der Steuerfreibetrag ist abgelaufen. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass er für die Berechnung des Zuschusses des Mutterschaftsgeldes für mein 2. Kind ein fiktives Netto (inkl. Tariferhöhungen) bildet, das die neue Lohnsteuerklasse 4 berücksichtigt. Der Mutterschaftszuschuss für mein 2. Kind ist somit geringer als für mein 1. Kind, da der Steuerfreibetrag nicht berücksichtigt wird. Im Gesetz steht, dass die Bemessungsgrundlage die letzten 3 abgerechneten Monate sind. Wie errechnet sich nun das Mutterschaftsgeld korrekt? Herzlichen Dank
von barflames am 18.05.2017, 16:31