Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld 2. Kind

Sonne1234

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Liebe Frau Bader, mich würde folgendes interessieren: wenn mein erstes Kind am 10.04.17 geboren ist und die Elternzeit vom ersten Kind bis 30.04.19 ist. wenn ich jetzt während der Elternzeit von Kind eins erneut schwanger werde und das zweite Kind zum Beispiel am 25.04.19 geboren wird bekomme ich dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind, da ich nach der Geburt vom ersten Kind noch nicht arbeiten ging und vor Geburt vom ersten Kind Vollzeit gearbeitet habe. Erhöht das Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind auch die Anspruchhöhe des Elterngeld oder gibt es da trotzdem nur den mindestsatz plus geschwisterbonus? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie die EZ am Tag vor beginn des neuen Mutterschutzes beenden - ja 2. Das EG wird nach den letzten 12 Mo vor der Geburt berechnet - Mo. mit MG u EG werden ausgeklammert. Da werden Sie nur den Grundbetrag + Geschwisterbonus bekommen. Liebe Grüße NB


mellomania

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du hattest die frage schon gestellt. siehe unten


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