Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezug Elterngeld 1. Kind neben Mutterschaftsgeld 2. Kind?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bezug Elterngeld 1. Kind neben Mutterschaftsgeld 2. Kind?

Luma2017

Beitrag melden

Kann Elterngeld Plus (übrige zwei Monate, 17./.18. LM,04/05/2019) für das 1. Kind neben Mutterschaftsgeld fürs zweite Kind bezogen werden, wenn die Elternzeit fürs 1. Kind aufgrund der Geburt des zweiten Kindes vorzeitig beendet worden ist? Elternzeit und Elterngeld sind doch zwei rechtliche Gebilde, oder? Die Anrechnung des Mutterschaftsgelds beim Elterngeld nehme ich in Kauf, da mein Mann seine übrigen zwei EG Plus Monate für das erste Kind in 06/07/2019 nehmen möchte und ich daher zwingend für den 17./18. LM EG Plus für das erste Kind grundsätzlich beziehen muss. Vielen Dank für Ihren Rat vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie beenden ja die Elternzeit und dann haben Sie ein Problem mit der Auszahlung des Elterngeldes. Besser ist es, wenn Sie sich den Restbetrag vor Beginn des Mutterschutzes komplett auszahlen lassen. Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Du kannst nicht EG beziehen wenn deine EZ zum neuen Mutterschutz beendet wird. Sobald du einen gültigen Vertrag hast der über 30 St die Woche beträgt endet der EG Anspruch. Davon ab ist Mutteschaftsgeld höher wie EG in den meisten Fällen, bei der Verrechnung dürfte also nichts übrig blieb. Besser wäre dein Mann redet mit dem AG und versucht die EZ zu schieben. Sofern ihr no h Zeit habt das zu organisieren.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst dir das EG Plus einfach auszahlen lassen, da es da dann ja nur noch die angesparte Rate ist. Ruf Mal bei deiner EG Stelle an. Normalerweise sollte das problemlos gehen. LG Lilly


Luma2017

Beitrag melden

Danke für eure Antworten. Das Problem liegt beim EG Plus meines Mannes. Wenn mein Anspruch mit dem neuen Mutterschutz endet, ist sein EG Plus auch futsch. Ich werde mal versuchen, seines noch rückwirkend zum Basiselterngeld zu ändern. Ich bin aber leider nicht so optimistisch...das Geld werden wir bestimmt nicht mehr bekommen, wenn ich mir die Richtlinien zum BEEG richtig angesehen habe. Meinen letzten EG Plus Monat werde ich mir vorab als BasisEG auszahlen lassen. So verlieren wir den wenigstens nicht, wobei der Verlust EG bei meinem Mann mehr weh tut. LG


Felica

Beitrag melden

Dein Mann kann doch EG für das Kind nutzen. Rede mit EG-Kasse und AG ob ihr seine Monate evtl verschieben könnt. Außer dein Mann hatte schon 2 volle Basismonate oder 4 EG-Plusmonate. wenn er die nicht mindestens hat, dann muss er sein EG komplett zurückzahlen. Bis April und Mai19 ist noch sehr viel Zeit, eng wird es wenn ihr weniger wie 2 Monate Zeit habt zur Änderung. Alternativ bliebe dir nur auf Teile oder die komplette Mutterschutzzeit zu verzichten und deine EZ erst zu beenden wenn dein Mann seine Monate angetreten ist. Das leichteste wäre wohl wirklich mit dem AG zu sprechen ob dein Mann schon vorher die EZ antreten kann und er dann die beiden Monate bei der EG-Kasse nachträglich beantragt. So habt ihr dann auch weniger das Problem wohin mit dem ersten Kind wenn es bei dir losgeht. Sein AG hätte mehr Planungssicherheit, würde ich ihm auch mal so verkaufen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das EG deines Mannes steht in keinem Zusammenhang zu deinem. Er bekommt für SEINE Monate EG Plus und du für Deine. Im Prinzip sind es zwei getrennte Anträge und ja auch zwei getrennte Bescheide. Man kann sie halt der Einfachheit halber zusammen abgeben. LG Lilly


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also sie hängen natürlich in ihrer Gesamtzahl (14 Monate Basisbezug) zusammen, aber nicht in ihrer Auszahlung. Nur, damit das nicht missverstanden wird. LG Lilly


Felica

Beitrag melden

Stimmt nur teils, nach dem 14ten Lebensmonat muss EG Plus ohne Unterbrechung genommen werden.


Felica

Beitrag melden

Wenn die Mutter also beispielsweise im 15ten Lebensmonat die Bedingungen für EG Plus nicht erfüllt, dann kann der Vater danach kein EG Plus mehr beziehen. Es muss also immer mindestens einer EG Plus bekommen. Vor dem 14ten Lebensmonat spielt das keine Rolle.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das war mir auch neu, dass das auch ohne Partnerschaftsbonus so gilt, hab es aber auch gerade nochmal so nachgelesen, danke für den Hinweis Felica. Der Vater könnte in dem Fall aber auch auf die späte Auszahlung seiner EG-Plus Monate verzichten und sich diese vorzeitig auszahlen lassen (die zugehörigen Basismonate hat er ja offenbar bereits). Die Elternzeit ist bei ihm davon ja nicht betroffen und finanziell wäre das Geld nur eher auf dem Konto. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin jetzt doch etwas verwirrt weil die Mitarbeiter meiner Krankenkasse verschiedene Aussagen getroffen haben. Meine Tochter kam am 31.12.09 zur Welt und seit dem bin ich in Elternzeit. Jetzt erwarte ich ja am 09.05.12 mein 2. Kind und die Elternzeit für meine Tochter hatte ich bis einen Tag vor Beginn des jetzigen Mutterschutzes verlä ...

Sehr geehrte Frau Bader, für unseren ersten Sohn habe ich zwei Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Nach einem Jahr habe ich wieder angefangen bei meinem AG befristet (75%) in Teilzeit zu arbeiten. Mein Vollzeitvertrag würde ab Mai 2015 wieder greifen, da dann die Elternzeit und der befristete Zusatzvertrag endet. Jetzt bin ich erneut schw ...

Hallo! Ich bin zur Zeit in Elternzeit und wir planen weiteren Nachwuchs noch während der Elternzeit. Rechtzeitig vor Beginn des Mutterschutzes beim 1. Kind bin ich in Steuerklasse 3 gewechselt, um den Zuschuss zu optimieren. Inzwischen bin ich in Steuerklasse 5. Wird für das 2. Kind trotzdem derselbe Zuschuss genommen wie beim 1. Kind? Außerdem ...

Guten Morgen Frau Bader, meine Ehefrau erwartet unser 2. Kind (ET=25.05.2016). Wir haben folgenden Sachverhalt: Unser erstes Kind wurde am 03.12.2013 geboren, meine Frau befand sich ab circa Ende Juli 2013 im Beschäftigungsverbot. Die Elternzeit wurde von uns vom 03.12.2013-02.12.2014 beantragt und danach jeweils um ein Jahr neu beantragt u ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich der Zuzahlungspflicht des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse. Der Fall: Kind 1 kommt am 5.12.2011 und 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit endet am 4.12.2014. Das 2. Kind wurde am 02.01.2015 geboren - Mutterschutz begann am 19.11.2014. Die Elternzeit wurde nic ...

Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld. Ich habe meine derzeitige Elternzeit (1. Kind) für die Inanspruchnahme des Mutterschutzgeldes (2. Kind) vorzeitig beendet. Bei meinem ersten Kind war die Berechnungsgrundlage für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeldes die letzten 3 abgerechneten ...

Liebe Frau Bader, mich würde folgendes interessieren: wenn mein erstes Kind am 10.04.17 geboren ist und die Elternzeit vom ersten Kind bis 30.04.19 ist. wenn ich jetzt während der Elternzeit von Kind eins erneut schwanger werde und das zweite Kind zum Beispiel am 25.04.19 geboren wird bekomme ich dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie beim erst ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bei meinem Arbeitgeber noch in Elternzeit vom ersten Kind und unterbreche diese nun wegen Mutterschutz für das zweite Kind. Nach dem Elterngeldbezug für das erste Kind war ich in der Elternzeit selbstständig nebenberuflich tätig (10 Std./Woche, der Arbeitgeber darüber auch informiert, keine Änderung bei der Kra ...

Hallo, derzeit bin ich in Elternzeit. Diese beende ich einen Tag bevor der neue Muschu beginnt. Bekomme ich nur die 13€ pro Kalendertag von der Krankenkasse oder zusätzlich den Arbeitgeberanteil? Kennt sich wer aus? Im Web finde ich nur verwirrende Aussagen: „Wenn Sie nicht Teilzeit arbeiten, dann können Sie keinen Arbeitgeberzuschuss zum Muttersc ...

Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl ...