Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil handelt von einer vorbestehenden Hypertonie, die sich durch die Schwangerschaft massiv verschlimmert hat. Weil es mich interessiert hat, habe ich dann mal in die Richtlinien fürs Elterngeld geschaut und folgenden Passus gefunden: "Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die berechtigte Person erkrankte oder sich ihre Vorerkrankung verschlimmerte und diese Erkrankung oder Verschlimmerung der Vorerkrankung maßgeblich auf eine Schwangerschaft zurückzuführen ist" Was genau ist damit gemeint? Können auch z. B. Arbeitsausfälle durch die Verschlimmerung einer vorher bestehenden bis dato leichten Depression oder massive Verschlechterungen eines bestehenden Diabetes oder anderer Immunerkrankungen oder Gerinnungsstörungen, die Mutter und Kind gefährden, ausgeklammert werden, wenn die Verschlimmerung auf die Schwangerschaft zurück zu führen ist?  Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus und kann mir helfen etwas Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus.