AnnaPro
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn kam Juli 2025 zur Welt. Der Widerspruch haben wir bereits abgesendet. Kann da noch ein Grund geben, Elterngeld abzulehnen oder klingt es eher nach einem Bearbeitungsfehler? Vielen Dank im Voraus Freundliche Grüße Anna
Hallo, im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt, hier also 2024, müssen beide zusammen ein zu versteuerndes Einkommen (kann man auf dem Bescheid nachlesen) von mehr als 175.000 € haben, um die Berechtigung zum Bezug von EG zu verlieren, § 1 BEEG. Wenn die Voraussetzung nicht vorliegt, müssen Sie form- und fristgerecht Rechtsmittel einlegen. Liebe Grüße NB
Dojii
Liegt nur die Steuererklärung vor oder bereits der tatsächliche Steuerbescheid des Finanzamtes?
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