Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 13./14. Monat abgelehnt

Frage: Elterngeld 13./14. Monat abgelehnt

Hannah79

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bereits seit der Schwangerschaft alleine. Mit dem Vater meiner Tochter habe ich aber zum Wohle des Kindes trotzdem das gemeinsame Sorgerecht (und damit automatisch auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht) noch vor der Entbindung beim Jugendamt beurkunden lassen. Das Elterngeld für den 13. und 14. Monat wurde mir nun abgelehnt mit der Begründung, dass ich mindestens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben müsse. Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit das Elterngeld noch zu bekommen oder bin ich nun deshalb schlechter gestellt weil ich versuche mit dem Vater keine Probleme zu bekommen? Ich bin doch tatsächlich alleinerziehend... Wir haben auch nie zusammen gewohnt und ich erhalte seit der Geburt Kindesunterhalt auf mein Konto, was ja beides meine Aussage untermauert. Was habe ich für Möglichkeiten das Elterngeld evtl noch zu bekommen? Unsere Tochter wurde im November 2014 geboren. Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei gemeinsamene Sorgerecht müssen Sie mind. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Liebe Grüße NB


Hannah79

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Na gut egal, war ja auch nur ein Versuch das hier zu fragen...


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