Sehr geehrte Frau Bader ,
mir würde der Antrag für Elterngeld abgelehnt Grund das ich nicht mit Wohnsitz in Deutschland bin.
Ich lebe in Deutschland seit 2 Jahre mein Sohn ist am 02.10.22 geboren,mein Problem war weil ich hatte nur eine Fiktionsbescheinigug,da meine Aufenthaltserlaubnis noch im Bearbeitung ist .
Was empfehlen Sie mir was soll ich machen
Mit freundlichen Grüßen
von
Meine Familie
am 12.03.2023, 21:33
Antwort auf:
Elterngeld abgelehnt
Hallo,
Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach.
Ansonsten kommt es darauf an, ob Sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Das bedeutet, dass Sie Elterngeld bekommen können
mit einer Niederlassungs-Erlaubnis
mit einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
mit einer Blauen Karte EU
mit einer ICT-Karte oder einer Mobilen ICT-Karte
mit einem Aufenthaltsdokument GB
mit einer Beschäftigungsduldung
mit einer Aufenthalts-Erlaubnis, falls Sie für mindestens 6 Monate in Deutschland arbeiten dürfen oder früher hier arbeiten durften. Dabei gelten weitere Einschränkungen. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeld-Stelle.
Dagegen können Sie kein Elterngeld bekommen
mit einer Aufenthalts-Gestattung (also während eines Asylverfahrens) oder
wenn Sie sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten (mit Ausnahme der Beschäftigungsduldung, siehe oben).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2023
Antwort auf:
Elterngeld abgelehnt
Welcher Aufenthaltsstatus wird denn durch die Fiktionsbescheinigung verlängert?
Eine Fiktionsbescheinigung alleine ist nicht gültig. Sie muss immer irgendetwas verlängern, das vorher da war.
Und wenn du seit 2 Jahren hier bist, wieso bist du nicht offiziell gemeldet in der Stadt, in der du wohnst?
von
Dojii
am 13.03.2023, 07:12