Sem
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuchen das Aufenthaltstitel schon jetzt zu verlängern (aber das braucht halt Zeit bei der Ausländerbehörde....) Ich finde es sehr ungerecht - man muss dem zweiten EZ Monat als Partner dem 13. oder 14. Lebensmonat nehmen - nur weil ich zwichendrinn mein Aufenthaltstitel verlängern muss sollte ich keine Ablehnung kriegen... Meine Elternzeit würde natürlich vom Arbeitgeber beschtätigt und meine nächste Aufenthaltstitelverlängerung sollte auch unbefristet sein aber ... Was kann ich am besten jetzt tun?
KielSprotte
Wenn dein AG mitspielt (wg. geänderter Anmeldung), kannst du statt dem 2. Basismonat auch EG Plus nehmen, das kann parallel zum Basis EG deiner Frau laufen und somit im ersten Lebensjahr des Kindes.
Neverland
Man muss als Mann nicht im 13ten oder 14ten Lebensmonat EZ und EG nehmen - du darfst das ab Geburt. Insofern könntest du auch tauschen und früher nehmen - wenn der AG mitmacht. Da du aber den zweiten Monat nicht gleichzeitig mit der Mutter EG beziehen kannst, müsste sie dann entsprechend in dem Monat pausieren.
Sem
Ist leider keine Option. Aufgrund der Fachweiterbildung die ich paralel zur Arbeit mache war der Juli 26 die einzigmögliche Option für meinen Arbeitgeber. Die Frage ist eher ist da was anderes was ich machen kann, wie zB. Widerspruch anlegen und bitten dass ich meinen Aufenthaltstitel, wenn es dann soweit ist für die verlängerung, nachsenden kann ..
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