Sem
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuchen das Aufenthaltstitel schon jetzt zu verlängern (aber das braucht halt Zeit bei der Ausländerbehörde....) Ich finde es sehr ungerecht - man muss dem zweiten EZ Monat als Partner dem 13. oder 14. Lebensmonat nehmen - nur weil ich zwichendrinn mein Aufenthaltstitel verlängern muss sollte ich keine Ablehnung kriegen... Meine Elternzeit würde natürlich vom Arbeitgeber beschtätigt und meine nächste Aufenthaltstitelverlängerung sollte auch unbefristet sein aber ... Was kann ich am besten jetzt tun?
Hallo, da haben andere schon eine komplette Antwort gegeben. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn dein AG mitspielt (wg. geänderter Anmeldung), kannst du statt dem 2. Basismonat auch EG Plus nehmen, das kann parallel zum Basis EG deiner Frau laufen und somit im ersten Lebensjahr des Kindes.
Neverland
Man muss als Mann nicht im 13ten oder 14ten Lebensmonat EZ und EG nehmen - du darfst das ab Geburt. Insofern könntest du auch tauschen und früher nehmen - wenn der AG mitmacht. Da du aber den zweiten Monat nicht gleichzeitig mit der Mutter EG beziehen kannst, müsste sie dann entsprechend in dem Monat pausieren.
Sem
Ist leider keine Option. Aufgrund der Fachweiterbildung die ich paralel zur Arbeit mache war der Juli 26 die einzigmögliche Option für meinen Arbeitgeber. Die Frage ist eher ist da was anderes was ich machen kann, wie zB. Widerspruch anlegen und bitten dass ich meinen Aufenthaltstitel, wenn es dann soweit ist für die verlängerung, nachsenden kann ..
KielSprotte
Es ist für alle -auxh Frau Bader- immer schwierig, zu antworten/einen Rat zu geben, wenn im AP nicht alle bzw verdrehte Tatsachen geschrieben werden: dort schreibst du nämlich, dass Väter ja nur im 13. oder 14. Lebensmonat den 2. Monat EZ nehmen können. Davon ab; während EGPlus darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten - das sollte für die Weiterbildung reichen!?
misses-cat
Kielsprotte, es gibt Kliniken und Krankenhäuser die die Fachweiterbildung nur in Vollzeit akzeptieren, ehrlich gesagt kenne ich in meinem Umfeld keine Klinik die das in Teilzeit anbietet
KielSprotte
misses Cat - er schreibt aber parallel, nicht ausschliesslich Von daher verstehe ich es so, dass er beides macht.
misses-cat
Ganz einfach weil die Fachweiterbildung immer parallel läuft, man kann nicht einfach die Weiterbildung machen und nur für die Stunden zur Arbeit kommen. Entweder man arbeitet Vollzeit oder man kann die Weiterbildung nicht machen bzw man kann zum Beispiel für die Elternzeit pausieren dann verlängert sich die Weiterbildung nach hinten
Dojii
Leider darf Elterngeld immer nur für die Monate bewilligt werden, für die ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt. Da du durch deinen aktuellen Titel nur einen Monat Elterngeld beziehen könntest, erfüllst du die Mindesbezugszeit von zwei Monaten nicht. Da hat die Elterngeldstelle kein Ermessen oder Spielraum, das Gesetz ist da eindeutig. Das Problem haben wir hier auch häufig. Da gibts leider keine andere Lösung als jetzt schon eine Verlängerung zu beantragen (oft hilft es, der Ausländerbehörde das Problem beim Elterngeld zu schildern) oder den zweiten Monat früher zu nehmen.
Sem
Das ist echt krass dass es so funktioniert. Wenn es so überall wäre, dürfte ich keinen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, keinen Handytarif, dürfte keine 2 jährige Fachweiterbildung machen etc., deswegen bin ich so geschockt von der Info ... Ich habe mich bei der Ausländerbehörde gemeldet und einen unbefristeten Aufenthalt beantragt da ich jetzt über 5 Jahre in DE bin - natürlich dauert die Bearbeitung ein paar Monate (auf der Webseite haben die 3 Monate angegeben nur bis die such zurückmelden) ... Würde es funktioniren dass ich einen Widerspruch einlege mit der bitte dass die mein Fall "pausieren" bis ich dem einen verlängerten Aufenthalt nachreichen kann, mit einer Beschtätigung dass ich es beantragt habe ?
Dojii
Ja, das musst du sogar, da Elterngeld nur drei Monate rückwirkend bewilligt werden kann. Legst du keinen Widerspruch ein, wird die Ablehnung bestandkräftig und du müsstest einen neuen Antrag stellen. Wenn dann dein erster Monat außerhalb der Drei-Monatsfrist liegt, kann er nicht mehr bewilligt werden. Widerspruch einlegen und den Antrag ruhen lassen, bis du entweder deinen neuen Titel hast oder einfach eine Fiktionsbescheinigung, die lange genug gültig ist.
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