Mitglied inaktiv
Hallo, ich hoffe, Sie kennen sich mit dem Elterngeld aus, da ich sonst erstmal nicht weiss, wo ich fragen soll. Wir haben heute die Ablehnung fuers Elterngeld bekommen, mit der Begruendung, dass - mein Mann im Ausland arbeitet und daher in D nicht sozialversichungspflichtig ist - ich meinen Wohnsitz/gewoehnlichen Aufenthalt nicht in D haette. Was hat mein Mann damit zu tun? Ich mein, ICH nehme doch die Elternzeit und nicht er ...? Desweiteren wohne ich schon in Deutschland, kann aber keinen Mietvertrag vorweisen, da ich ein Zimmer im Haus meiner Schwiegereltern (da schlafe ich mit meinen beiden Kindern) habe und die anderen Raeume (Bad, Kueche, Wohnzimmer) mit ihnen gemeinsam nutze. Klar, ich bin oft bei meinem Mann, aber wohne trotzdem in Deutschland. Mein Mann wohnt derzeit im Ausland. Ist es rechtens uns daher eine Ablehnung zu schicken? Ich wuerde ja gerne Einspruch einlegen, nur wie soll ich es gut begruenden? Danke und mfG, Katja Loeffler
Hallo, für mich klingt das alles auch nicht sehr glaubhaft. Sie müssen dann halt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Frist 14 T. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Biste du im Einwohnermeldeamt deiner Schwiegereltern mit den beiden Kindern gemeldet?
Mitglied inaktiv
Ja, bin ich. Aber das reicht denen nicht. Sie wollten einen Mietvertrag sehen. Den habe ich nicht, weil ich da ja "for free" wohne ... Also habe ich eine Erklaerung hingeschickt, dass ich da kostenlos ein Zimmer habe und Kueche, Bad, Wohnzimmer gemeinsam mit den Schwiegerlueten benutzt wird. Es heisst in der Ablehnung "1 Zimmer ist fuer eine 4koepfige Familie nicht ausreichend." Ja, wir wohnen da ja auch nicht zu viert. Ich schlafe da mit den Kids ... *grmpf* Aber was ich mich am meisten frage: Was hat das damit zu tun, wo mein Mann wohnt? Was waere, wenn er in Dortmund arbeitete und ich wohnte in Berlin? Ist doch aehnlich. Aber da wuerde kein Hahn nach kraehen, weil ICH Elternzeit nehme und nicht er. Katja
Mitglied inaktiv
das hört sich ja schlimm an, du musst doch aber irgendwas an geld bekommen.. elterngeld steht dir doch zu.. ich würde dort persönlich nochmal hin gehen... das kann doch nicht sein.. lg
Mitglied inaktiv
Ja, ich werde auch nochmal hingehen. Nur derzeit bin ich gerade mal bei meinem Mann im Urlaub *grins*. In 2 Wochen geht es wieder nach Deutschland. Dann will ich den Einspruch persoenlich hinbringen ... Beim Landeserziehungsgeld fuer den grossen haben die in dem Amt nicht so einen "Aufstand" gemacht ... Da ging das, obwohl die gleiche Situation vorlag ... LG, Kaja
Mitglied inaktiv
Hallo! Hm - so richtig kann ich dir nicht weiterhelfen, aber ein klein wenig vielleicht doch. Sag - bist du über deinen Mann Familienversichert? Sollte dem so sein, bist du u.U berechtigt, sozialleistungen aus dem Land, wo dein Mann arbeitet zu beziehen. Ich bin über meinen Mann familienversichert. Mein Mann hat in Luxembourg gearbeitet, aber wir haben in Trier gewohnt (also D). In Lux. sind die Sozialleistungen wie Erziehungsgeld (bzw Elterngeld) und Kindergeld sehr viel höher. D.h: Wir haben also in D die normalen Leistungen erhalten und dann von Lux. Seite aus die Differenz zu dem Höheren Betrag. Die Begründung mit der Wohnung finde ich auch irgendwie merkwürdig. Sprich am besten bei der Dame/dem Herren mal persönlich vor. Lass dich nicht abwimmeln und geh zur Not zum Amtsleiter (mach ich immer so, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle). Gegen den derzeitigen Bescheid sofort Einspruch einlegen. LG hormoni
Mitglied inaktiv
Ja, ich bin ueber meinen Mann familienversichert. Da wird das Problem liegen, dass sie so genau wegend es Wohnsitzes nachhaken. Italien hat leider keine wirkliche Unterstuetzung, weshalb hier sehr viele kurz nach der Geburt wieder arbeiten gehen ... Danke und lG, Katja
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