Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemessungszeitraum für Elterngeld

Frage: Bemessungszeitraum für Elterngeld

jaqueline100

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Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe. - Für das Jahr 2026 ist ein weiteres Kind geplant. Nun meine Frage: Nehmen wir an das Kind kommt am 01.09.2026. Maßgeblicher Bemessungszeitraum wäre dann das Jahr 2025. Im Jahr 2025 habe ich aber noch Elterngeld Plus erhalten und bis zum 08.01.2025 befand sich das 1. Kind im 14. Lebensmonat. Reichen diese "8 Tage" nun aus, um das Jahr 2025, folglich auch 2024 gänzlich auszuklammern und als Bemessungszeitraum 2023 zu wählen? Hier könnte ich dann mein Einkommen aus Festanstellung als Basis für die Elterngeld Berechnung verwenden? Alternativ sogar 2023 ausklammern und als Basis 2022 verwenden - je nach besserer Berechnung? Und zweite Frage: Muss ich im Jahr 2025 mindestens 1€ aus meiner Festanstellung an Einkommen erzielen (wird schwierig aufgrund Elternzeit), um Mischeinkünfte zu haben und somit auch für den Bemessungszeitraum 2023/2022 meine Festanstellung berücksichtigen zu können? Oder reichen meine Gewinne aus dem Gewerbebetrieb aus, um selbstständig zu gelten und ich kann dennoch für den früheren Bemessungszeitraum auch Einkünfte aus Festanstellung geltend machen? Besten Dank für Ihre Antwort, ob ich im Eltergeld-Dschungel durchblicke. ;-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können das Jahr 2025 ausklammern 2. Es ist nicht nötig, Einkünfte aus der nichtselbst Tätigkeit zu haben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du kannst 2024 und 2025 wegen Elterngeldbezug ausklammern lassen, 2023 wegen Mutterschaftsgeld.  Somit könntest du auf den Bemessungszeitraum Januar bis Dezember 2022 zurückgreifen, wenn du magst. Oder du nimmst 2023, wenn du da mehr verdient hast.  Ob du als Angestellte etwas in 2025 oder 2024 verdienst hast ist egal, wichtig ist nur, dass du im Jahr 2024 oder im Jahr 2025 (vor Geburt des neuen Kindes) Einnahmen/Ausgaben aus der Selbstständigkeit erzielt hast, die am Ende auch auf dem jeweiligen Steuerbescheid stehen müssen. 


jaqueline100

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Hallo Dojiii, danke für deine Nachricht. Das klingt sehr vielversprechend, du bist dir da ganz sicher, oder? Bin ich richtig in der Annahme, dass das nur klappt, weil unser 1. Kind im November geboren ist? Wäre es z.B. im Oktober 2023 geboren, wäre der 14. Lebensmonat nicht mehr im Januar 2025 und somit ließe sich 2025 nicht ausklammern. Korrekt? Danke, liebe Grüße und ein schönes Wochenende


Dojii

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Ja, das ist richtig. Da der 14. Lebensmonat ganz knapp ins neue Jahr ragt (ein Tag genügt tatsächlich schon), könnt ihr das volle Kalenderjahr ausklammern. 


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