Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe. - Für das Jahr 2026 ist ein weiteres Kind geplant. Nun meine Frage: Nehmen wir an das Kind kommt am 01.09.2026. Maßgeblicher Bemessungszeitraum wäre dann das Jahr 2025. Im Jahr 2025 habe ich aber noch Elterngeld Plus erhalten und bis zum 08.01.2025 befand sich das 1. Kind im 14. Lebensmonat. Reichen diese "8 Tage" nun aus, um das Jahr 2025, folglich auch 2024 gänzlich auszuklammern und als Bemessungszeitraum 2023 zu wählen? Hier könnte ich dann mein Einkommen aus Festanstellung als Basis für die Elterngeld Berechnung verwenden? Alternativ sogar 2023 ausklammern und als Basis 2022 verwenden - je nach besserer Berechnung? Und zweite Frage: Muss ich im Jahr 2025 mindestens 1€ aus meiner Festanstellung an Einkommen erzielen (wird schwierig aufgrund Elternzeit), um Mischeinkünfte zu haben und somit auch für den Bemessungszeitraum 2023/2022 meine Festanstellung berücksichtigen zu können? Oder reichen meine Gewinne aus dem Gewerbebetrieb aus, um selbstständig zu gelten und ich kann dennoch für den früheren Bemessungszeitraum auch Einkünfte aus Festanstellung geltend machen? Besten Dank für Ihre Antwort, ob ich im Eltergeld-Dschungel durchblicke. ;-)