Hanna Alva
Hallo Frau Bader, Das Elterngeld wurde mir abgelehnt mit folgender Begründung: Weder meine Wohnsitz noch mein gewöhnlicher Aufenthaltsort sind in Deutschland. Ich wohne im Haus meiner Eltern, in meiner meldebesätigung und der meiner Tochter steht, dass ich und meine Tochter "bei" meinem Vater wohnen. Also Hanna Muster, Wohnhaft in Musterstraße 3 EG. bei Markus Muster... Nun sagen die aufgrund des "bei" wohne ich da nicht. Zudem habe ich einen niederländischen Arbeitgeber, aber in den Niederlanden keine Wohnung. Ich bin nur in Deutschland gemeldet und das seit Jahren schon bei meinen Eltern im Haus. Meine Tochter wurde tatsächlich in den Niederlanden geboren, der Vater ist auch Niederländer und dort wohnhaft. Ich befinde mich nun in Elternzeit und habe über dieses Zeitraum ja gar nichts mit den Niederlanden zu tun, Ausser das ich einen niederländischen Arbeitgeber habe. Ich habe deutsche Bankkonten, eine deutsche Krankenversicherung und ich erhalte deutsches Kindergeld in Kombination mit dem niederländischen Kinderbijslag. Keine Behörde hat Zweifel an meinem Wohnort, einzig die Elterngeldstelle. Auch vor der Schwangerschaft war ich viel im Homeoffice und müsste nicht oft nach Holland. Auch das Bezirksamt sagte mir das eine meldebescheinigung besagt, das jemand da wohnt wo wer wohnt und das "bei" bedeutet zur Untermiete. Würde ich bei meinem Vater nicht wohen, dann hätte noch auch keine Meldebestätigung bekommen. Ich habe einen Widerspruch eingereicht und dies alles so erklärt. Dennoch mache ich mir Sorgen das es wieder abgelehnt wird. Was meinen Sie was da nun kommt? Ich fragte bei der Elterngeldstelle wer den Widerspruch denn bearbeitet, ob das die gleiche Person ist wie die, die es abgelehnt hat. Mir wurde gesagt das ein Widerspruch von der gleichen Person dort nochmals verarbeitet wird. Ich hatte dann ein Telefonat mit der Familienkasse, ob die auch meinen ich wohne nicht in Deutschland. Sie sagen das alles okay ist. Und erklärten das im allgemeinen, wenn es bei ihnen zu nem Widerspruch kommt, das nicht von der gleichen Person bearbeiter werden darf, die Frau war verwundert das die Elterngeldstelle dies so handhabt. was meinen Sie dazu? Ich bin nun seit fast 5 Monaten in Elternzeit und mich stresst es total nicht zu wissen ob ich finanziell noch Unterstützung erhalte werde oder nicht. Liebe Grüße
Hallo, mal ganz ehrlich, ich finde auch, dass es etwas unglaubwürdig klingt. Vor allem das "bei" in der Anschrift erschließt sih mir nicht. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und lassen Sie Ihren Vater an Eides statt versichern, dass Sie tatsächlich den Lebensmittelpunkt bei ihm haben. Dies sollte er aber nur tun, wenn es tatsächlich so ist-sonst erfüllt er einen Straftatbestand. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wo wohnst du denn nun wirklich? "Bei" deinem Vater in Deutschland, oder beim Kindsvater in den Niederlanden? Vermutlich wittert die Elterngeldstelle Betrug, da es doch wahrscheinlicher ist, dass du mit dem Vater deines Kindes zusammenwohnst, als das du und deine Tochter bei deinem Vater wohnen.....
cube
Du bist offiziell bei deinem Vater gemeldet - aber lebst du auch da? Ich meine, ist das ganz generell dein gewöhnlicher Aufenthaltsort / Lebensmittelpunkt? Oder doch eher in den Niederlanden bei deinem Lebensgefährten? Du erhältst dort ja auch Kindergeld - also irgendwie musst du ja nun auch dort gemeldet sein um das zu beziehen. Und deswegen sagt die Kasse vermutlich, das dein gewöhnlicher Aufenthaltsort eben wohl nicht Deutschland ist. Wenn selbst die Geburt in den Niederlanden stattgefunden hat, dein Arbeitgeber dort ist und du keine Entsendung hast oder als Grenzgänger arbeitest. Soweit ich weiß, gibt es in den Niederlanden kein Elterngeld. Ich kann schon verstehen, dass die Kasse zumindest ihre Zweifel hat, wo du denn tatsächlich lebst - nicht nur gemeldet bist.
lilly1211
Zahlst du denn auch in Deutschland steuern?
Dojii
Einerseits kann ich es nicht verstehen, wie die Kollegen einfach ohne weitere Rückfrage oder Prüfung der Umstände ablehnen, andererseits sehe ich deren Punkt. Wenn du (ausderen Sicht) in den Niederlanden lebst, dort einen Arbeitgeber hast und der Vater des Kindes auch in den Niederlanden arbeitet, dann hast du keinen Anspruch auf deutsches Elterngeld - auch nicht auf den s.g. Differenzbetrag. Aber wie gesagt, ohne Prüfung der Umstände halte ich die Ablehnung für falsch. Der Widerspruch sollte da auf jeden Fall dazu führen, dass die Elterngeldstelle die Sache nochmal überprüft. Eventuell sogar mit einer Besuch bei dir zu Hause, um zu sehen, ob du tatsächlich da mit deinem Kind häuslich eingerichtet bist.
bellis123
Sehe ich auch so. Es ist äußerst unglaubwürdig, dass dein Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, wenn du vorher in den NL gearbeitet hast, dein niederländischer Partner dort einen festen Wohnsitz hat und euer gemeinsames Kind dort geboren ist. Hättest du in Deutschland eine eigene Wohnung, sehe es evtl. etwas anders aus, aber zu behaupten trotz der oben genannten Umstände hauptsächlich das ehemalige Kinderzimmer bei den Eltern zu bewohnen ist nicht nachvollziehbar.
luvi
Hallo, Ich glaube, die sind misstrauisch, da dein Kind im Ausland geboren ist. Mein Kind ist auch im Ausland geboren. Bei uns gab es Probleme mit dem Kindergeld. Nachdem ich Einspruch eingelegt habe, wurde rückwirkend Kindergeld gezahlt. Die Kindergeldstelle hat aber sogar bei uns angerufen um zu überprüfen, ob ich tatsächlich da wohne. LG luvi
QueenMum
Wenn dein AG in den Niederlanden ist, hast du kein Anrecht auf Elterngeld. Wie wird denn deine Stelle abgerechnet in DE oder den NL. Die Grenzgänger Reglung gilt nur bei ins Ausland gesandten Deutschen wo der AG in DE ist. Kindergeld hat damit nichts zutun und ist nicht vergleichbar. siehe mal hier https://www.kindergeld.info/elterngeld-ausland/
Dojii
@QueenMum: Das stimmt so nicht. Wenn das Kind in Deutschland leben würde, dann hätte man auch Anspruch auf (anteiliges) deutsches Elterngeld, selbst wenn beide Eltern in den Niederlanden arbeiten. Hier gilt dann vorrangig EU-Recht.
Hanna Alva
Vielleicht habe ich mich nicht gut ausgedrückt. Ich bin in D gemeldet und wohne hier auch. Mein ganzes Umfeld befindet sich in meinem Wohnort. Ich arbeite im Homeoffice und muss alle paar Wochen Mal nach Holland. Meine Kollegen arbeiten aus England, Dänemark, Portugal etc. Und müssen ebenfalls nur ab und an nach NL. Dazu bin ich ja nun in Elternzeit und muss daher gar nicht zur Arbeit. Der Vater meiner Tochter ist nicht mein Partner. Ja meine Tochter kam in NL zur Welt aber ist auch in Deutschland registriert, mit mir zusammen und wir wohnen hier. Das ist ja der Crux. Ich gelte in dieser Konstellation als Grenzgänger. Bezahle steuern in NL und bin an das Sozialrecht in NL gekoppelt. Also NL bezahlt wass sie so Standard halt geben, nach ihrem Sozialrecht. Da mein Kind und ich in D leben wird das Kindergeld auf den Deutschen Satz aufgestockt. Und regulär gibt es dazu auch Elterngeld. Das habe ich alles schon ausfindig gemacht und die Behörden bestätigen mir dies. Es geht nur darum das meine Meldebestätigung nicht geglaubt wird von der Elterngeldstelle. wobei niemand anderes an Behörden daran Zweifel hat. Mit oder ohne Kind: mir ist total neu das meine Meldebestätigung scheinbar gar keine Gültigkeit hat für bestimmte Institutionen hat. Ich hätte dann ja auch gar kein Bankkonto eröffnen dürfen / können, wenn ich nicht in Deutschland wohne. Und wieso habe ich Zugang zum deutschen Krankenversicherungssystem erhalten wenn ich hier nicht wohnhaft bin. Ich Frage mich gerade wo ich denn sonst wohne auf der Welt, wenn nicht hier... Daher ist es mir so ein Rätsel. Liebe Grüße
cube
"... seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat". Ich denke, darum geht es ihr. Weil ihr Wohnsitz in D ist, meint sie, grundsätzlich Anrecht zu haben und der Ablehnungsbescheid bezieht sich ja auch genau darauf. Und tatsächlich hat man sich als in D wohnender, aber in Holland arbeitender Elternteil Anspruch auf EG - aber der Zeitraum für den Anspruch ergibt sich aus dem Erziehungsurlaub, den Holland gewährt. Der wird aber nach Stunden pro Woche berechnet die man arbeitet. Ist also eh nicht automatisch mindestens 1 Jahr wie bei uns. Ich glaube, neben der Sache mit dem gewöhnlichen Aufenthalt, den die Kasse nicht glaubt, vermischt die AP hier auch verschiedene Ansprüche aus unterschiedlichen Ländern und den dazugehörigen Voraussetzungen. Ich kann mir aber nicht aus jedem Land das Beste aussuchen. In Holland gibt es zB kein EG wie bei uns und EZ ist dort eben ein Anspruch auf unbezahlten Erziehungsurlaub.
cube
Mhh, ok - das hört sich ja schon anders an. Bzgl. Konto und auch KK - dafür reicht es eben, hier einen Wohnsitz zu haben. Für EG muss aber der Lebensmittelpunkt/gewöhnliche Aufenthalt hier sein. Aber wie gesagt - das, was du jetzt schreibst, hört sich ja so an, als wenn dem auch tatsächlich so wäre. Ich bin wegen des EG nur nicht so sicher. Ich habe es so verstanden, dass du Anspruch auf die Sozialleistungen der Niederlande hast (die ggf. aufgestockt werden, siehe KG) - aber die Niederlande zahlen ja gar kein EG? Nun gut, bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt. Kannst du dir nicht vom AG bestätigen lassen, das du gar nicht wirklich vor Ort arbeitest, sondern Homeoffice von D aus machst und nur regelmäßig zu Terminen in Holland bist? Dann müsste doch der Kasse klar sein, dass du tatsächlich in D lebst.
HeyDu!
Zu den eigentlichen Fragen: Deinen Widerspruch prüft die Ausgangsbehörde. Hilft sie ihm ab, kommt von dieser auch der Abhilfebescheid. Kommt sie zum gleichen Ergebnis bei der Prüfung, dann kommt die Akte zur Widerspruchsbehörde (nächsthöhere Behörde) und diese prüft noch einmal. Meint diese Du hast keinen Anspruch, dann kommt der Widerspruchsbescheid. Dieser ebnet Dir den Weg zur Klage.
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