Marzena Bretschneider
Kurze Fallschilderung (Bayern) Ein Kind lebte vom 10.11.2022 bis einschließlich 25.08.2025 durchgehend in unserem Haushalt im Rahmen der Bereitschaftspflege gemäß § 42 SGB VIII. Am 25.08.2025 erfolgte der Wechsel des Kindes in eine stationäre Einrichtung. Nach einer Diagnosestellung am 18.11.2024 wurde – mit Wissen und ausdrücklicher Zustimmung des allein sorgeberechtigten Vaters – ein Pflegegrad beantragt. Der MDK-Termin fand am 25.02.2025 statt. Es wurde Pflegegrad 3 festgestellt; das Pflegegeld wurde rückwirkend ab dem 09.01.2025 bewilligt. Die Pflege und Betreuung des Kindes wurde im Zeitraum 09.01.2025 bis 25.08.2025 vollständig und persönlich durch uns übernommen. Die Tagespauschale der Bereitschaftspflege blieb während des gesamten Zeitraums unverändert; es erfolgte keine Erhöhung oder Anpassung. Das Jugendamt hat sich wegen einer angeblich vorliegenden Doppelzahlung direkt an die Pflegekasse gewandt. Das Jugendamt behauptet zudem, nicht über die Beantragung bzw. den Bezug des Pflegegrades und des Pflegegeldes informiert worden zu sein. Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin des Pflegekinderdienstes im persönlichen Gespräch darüber informiert, dass ein Pflegegrad beantragt wurde und Pflegegeld bewilligt ist. Leider kann sich die betreffende Sachbearbeiterin nach eigener Aussage nicht mehr an dieses Gespräch erinnern. Eine schriftliche Bestätigung hierzu liegt mir bislang nicht vor. Am Dienstag habe ich telefonisch mit der Pflegekasse gesprochen und ausdrücklich um Übersendung des Antrags bzw. Erstattungsverlangens des Jugendamtes gebeten, einschließlich Begründung und benannter rechtlicher Grundlagen (§§). Stattdessen habe ich eine Zahlungsaufforderung der Pflegekasse erhalten, mit der Aufforderung, den gesamten Betrag innerhalb einer Woche zurückzuzahlen, ohne dass mir zuvor die angeforderten Unterlagen zur Prüfung übermittelt wurden. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Es handelt sich um Bereitschaftspflege nach § 42 SGB VIII sowie um Pflegegeld nach SGB XI, das für die tatsächlich erbrachte Pflege des Kindes bewilligt wurde. Ich bedanke mich für jeden sachlichen und konstruktiven Rat, wie in einer solchen Situation weiter vorzugehen ist Hoffe ich bin hier richtig wenn nicht entschuldige mich Pflegemama von Herzen
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