Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum alleinigem Sorgerecht, ich hoffe, dass Sie die mir beantworten können. Ich war nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, bin letztes Jahr mit unserem kleinen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, in ein anderes Bundesland. Ich denke, dass der Kindsvater (KV) zustimmen würde, dass Sorgerecht abzugeben. 1.Geht das nur übers Familiengericht? 2.Welches Familiengericht ist zuständig, dort wo mein Sohn (also wir) wohnt? 3.Muss der KV anwesend sein oder würde ein Schreiben seinerseits reichen, wo er das Sorgerecht abgibt? 4.Wo kann man die anfallenden Kosten erfragen? Vielen Dank im Voraus.