Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seid 11 Jahren alleinerziehende Mutter eines 14 Jahre alten Jungen .  Die Umgangspflicht des Vaters besteht seid genau einem Jahr nicht mehr. Eine WhatsApp Nachricht zum Geburtstag lediglich und eine an Weihnachten. Kein telefonischen Kontakt in dem ganzen Jahr über. Jetzt soll auch noch der Unterhalt gekürzt werden durch die Neuberechnung vom Jugendamt. Seid 11 Jahren Stämme ich alles alleine als Mutter, Termine, Hobbys, Zahnspange (1700 Euro+ zusätzlich diverse Weiterbehandlungen weiterhin mit der festen Zahnspange, Hautarzt Kosten privat bezahlt um die genaue Diagnose schnellst möglich zu bekommen- Psoriasis inversa- +gesamte Medikation selbst bezahlt, Landschulheim und Bücher die bezahlt werden müssen usw.). Ich meinen Augen ist er schon lange kein Elternteil mehr. Trotzdem erhält er die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt. Mein Sohn hat seinen Vater schon längst abgeschrieben. Nun meine Frage zum beantragen des alleinigen Sorgerechtes . Habe ich da den gute Chancen es zu bekommen und den gesamten Betrag des bisherigen abgezogenen Kindergeldes was vom Unterhalt monatlich bisher abgezogen wurde? Dem Jugendamt Brief  habe ich kein Einverständnis erteilt. Und habe die gesamten Unterlagen die den neuen Unterhalt neu berechnet hat, angefordert. Habe ich überhaupt das Recht diese Unterlagen anzufordern mit der Begründung es auch anwaltlich überprüfen zu lassen? Ich wäre ihnen sehr dankbar über ihre Rückmeldung. Ganz liebe Grüße  Mama Judy