Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

habe ich Mitspracherecht ( alleiniges Sorgerecht seid Geburt)beim Umgang mit de

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: habe ich Mitspracherecht ( alleiniges Sorgerecht seid Geburt)beim Umgang mit de

Daniela12334

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Mein Sohn hat einige Einschränkungen,die der Kindsvater nicht wahrhaben will oder eben auch nicht sieht , beim Umgang der die letzten Jahre in meinem Haus stattfand hat er sich nicht gekümmert und dass nur neben ihm ,statt sich mit ihm zu beschäftigen ... Nun will er ihn mit zu sich (300 km Entfernung). Ich habe Angst das er nicht aufpasst und meinem Sohn etwas passiert ...mein Sohn ist sehbeeintrachtigt und sieht mit Brille nur 12% . In bekannten Umgebungen kommt er klar aber nicht unterwegs ohne Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schalten Sie das JA ein. Die Beeinträchtigung führt zu betreutem Umgang (also jemand ist dabei, aber nicht Sie) , wenn eine nachweisliche Kindeswohlgefährdung vorliegt. Liebe Grüße NB


Pamo

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Ich hoffe, Frau Bader versteht deine Frage, damit sie dir raten kann. Ich verstehe nicht, wie du dir dieses Mitspracherecht konkret vorstellst; worum es dir genau geht.


User-1736455377

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Heißt im Klartext: du siehst das Kindeswohl gefährdet u möchtest den Umgang verbieten oder „bestimmen“. Nein, das geht nicht. Es sei denn du kannst nachweisen/beweisen, dass der KV nicht in der Lage ist, sich vernünftig zu kümmern und/oder das Kindeswohl gefährdet. Aber die einfache Meinung, dass er nicht fähig wäre oder x und y passieren könnte reicht nicht, um Umgang zu verhindern oder irgendwie zu bestimmen/kontrollieren.


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