Mein Sohn hat einige Einschränkungen,die der Kindsvater nicht wahrhaben will oder eben auch nicht sieht , beim Umgang der die letzten Jahre in meinem Haus stattfand hat er sich nicht gekümmert und dass nur neben ihm ,statt sich mit ihm zu beschäftigen ... Nun will er ihn mit zu sich (300 km Entfernung). Ich habe Angst das er nicht aufpasst und meinem Sohn etwas passiert ...mein Sohn ist sehbeeintrachtigt und sieht mit Brille nur 12% . In bekannten Umgebungen kommt er klar aber nicht unterwegs ohne Hilfe
von
Daniela12334
am 24.06.2023, 08:19
Antwort auf:
habe ich Mitspracherecht ( alleiniges Sorgerecht seid Geburt)beim Umgang mit de
Hallo,
schalten Sie das JA ein. Die Beeinträchtigung führt zu betreutem Umgang (also jemand ist dabei, aber nicht Sie) , wenn eine nachweisliche Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2023
Antwort auf:
habe ich Mitspracherecht ( alleiniges Sorgerecht seid Geburt)beim Umgang mit de
Ich hoffe, Frau Bader versteht deine Frage, damit sie dir raten kann. Ich verstehe nicht, wie du dir dieses Mitspracherecht konkret vorstellst; worum es dir genau geht.
von
Pamo
am 24.06.2023, 09:44
Antwort auf:
habe ich Mitspracherecht ( alleiniges Sorgerecht seid Geburt)beim Umgang mit de
Heißt im Klartext: du siehst das Kindeswohl gefährdet u möchtest den Umgang verbieten oder „bestimmen“.
Nein, das geht nicht.
Es sei denn du kannst nachweisen/beweisen, dass der KV nicht in der Lage ist, sich vernünftig zu kümmern und/oder das Kindeswohl gefährdet.
Aber die einfache Meinung, dass er nicht fähig wäre oder x und y passieren könnte reicht nicht, um Umgang zu verhindern oder irgendwie zu bestimmen/kontrollieren.
von
suityourself
am 25.06.2023, 14:02